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Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die Neuerungen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für 2023.

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Photovoltaik Förderung 2023 – Neue Ergebnisse 

Die Neuerungen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) im Sommer und Herbst 2023 sind so tiefgreifend, dass wir von einer kleinen Revolution sprechen können. Dass die Umsatzsteuer entfällt, ist nur ein Detail des neuen EEG. Wir und unser Netzwerk aus kompetenten Photovoltaik Firmen beobachtet regelmässig die Entwicklungen und hält Sie immer auf dem Laufenden. Dieser Beitrag beschäftigt sich ausschliesslich mit allen Neuerungen für Photovoltaikanlagen. Eines können wir schon vorneweg sagen: Die Zeiten waren noch nie so gut, um sich eine PV-Anlage zu kaufen.

Das überarbeitete EEG 2023 hat ein klares Ziel vor Augen: Bis zum Jahr 2050 soll 80 Prozent erneuerbarer Strom in Deutschland entstehen. Das ist eine klare Ansage für Haus- und Immobilieneigentümer, denn mit diesem Ziel sind zugleich viele Verbesserungen von der Bundesregierung erarbeitet worden.  

Steuerliche Förderungen für Photovoltaik  

Keine Frage, auf diese Neuerung haben viele Verbraucher gewartet. Mit dem Ablösen der alten Regeln und neuer steuerlicher Verbesserungen werden sich viele Eigenheimbesitzer leicht für eine PV-Anlage entscheiden können. 

  1. Einfamilienhäuser mit Photovoltaikanlagen bis zu 30 kWp erhalten eine Steuerbefreiung
  2. Auch Einnahmen aus dem Ertrag der Solaranlagen bis zu 30 kWp sind mit Beginn des Jahres 2023 von der Ertragssteuer befreit. 
  3. Für Immobilien mit gemischter Nutzung liegt die Steuerbefreiung bei 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.  

Was bedeutet diese Neuregelung für Verbraucher?

Wer sich bisher an einer PV-Anlage 10 kWp orientiert hat, sollte überlegen, ob nicht eine grössere Solarstromanlage die bessere Option ist. Sofern Ihr Dach eine Fläche von mehr als 150 Quadratmeter hat, käme auch eine 30 kWp Anlage in Betracht. Diese könnte mit zwei separaten Messeinrichtungen aufgeteilt werden. 10 kWp für Ihren Eigenverbrauch und 20 kWp zur Einspeisung in das öffentliche Netz. Damit käme der Strom für Sie kostenlos plus der Erträge aus der Einspeisung. Denn auch die Vergütungssätze sind ab dem Jahr 2023 erhöht worden

Neue Vergütungssätze für PV-Anlagen 

Alle Photovoltaikanlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, erhalten eine erhöhte Vergütung bei der Einspeisung ins Netz. Dabei wird im ersten Schritt zwischen Eigenversorgung und Volleinspeisung unterschieden. PV-Anlagen mit anteiliger Eigenversorgung erhalten jetzt 8,2 Cent pro kWh. Grössere Anlagen erhalten daraufhin 8,2 Cent bis 10 kWp und darüber dann 7,1 Cent/kWh. Bei einer 15 kWp-Anlage sind das durchschnittlich 7,8 Cent/kWh. 

EEG 2023

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis Jahr 2021
Grafik und Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat

Photovoltaik doppelt nutzen!

Einfamilienhäuser mit entsprechend grosser Dachfläche können das gesamte Photovoltaik-Potenzial nutzen: Den kompletten Strombedarf inklusive Elektrofahrzeuge abdecken und zusätzlich Strom ins Netz einspeisen, um eine Vergütung zu erhalten. Insbesondere bei diesem Punkt stellt sich kaum noch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen.

Auch die Vergütungssätze für die Volleinspeisung wurden erhöht. Diese Erhöhung betrifft alle PV-Anlagen, die im Jahr 2022 vor der Inbetriebnahme als solche gemeldet wurden. Ein weiterer Vorteil, um flexibel zu bleiben: Jeweils vor dem 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres können Sie Einspeisung oder Eigengebrauch anmelden. Die Nutzung Ihres selbst erzeugten Stroms können Sie somit jährlich ohne Probleme wechseln.

Degression von PV-Anlagen bis 2023 gestoppt

Als im Jahr 2000 das Erneuerbare Energien Gesetz auf den Weg gebracht wurde, legte man eine feste Einspeisevergütung fest. Das bedeutet, dass Photovoltaikanlagenbetreiber eine Vergütung erhalten, wenn sie Strom ins Netz speisen. Für Sie als potenzieller Betreiber bedeutet dies, dass die festgelegte Einspeisevergütung vom Monat der Inbetriebnahme gilt, und dass diese Vergütung über die Laufzeit von 20 Jahren bestehen bleibt.

Hinweis: Degression von Photovoltaikanlagen bedeutet also nicht, dass PV-Anlagenbesitzer Monat für Monat weniger Geld für die Einspeisung bekommen. Eine PV-Anlage bekommt 20 Jahre lang dieselbe Vergütung, die als Bestandsschutz festgeschrieben ist. Ausschlaggebend ist immer der Monat der Inbetriebnahme.

Aus diesem Grund ist die derzeitig gestoppte Degression interessant. In der Regel verringert sich die Vergütung monatlich um einen geringen Prozentsatz. Als Beispiel: Eine im Juli 2022 in Betrieb genommene PV-Anlage bekommt 0,25 % mehr Einspeisevergütung als eine im September ans Netz gegangene Solarstromanlage. Wenn die Degression jetzt bis 2023 gestoppt wurde, bedeutet dies, dass alle Photovoltaikanlagen, die ab September 2022 in Betrieb gehen, dieselbe Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre bekommen. 

Das Aussetzen der Degression war ein logischer und notwendiger Schritt seitens der Bundesregierung. Denn aufgrund der sprunghaft angestiegenen Nachfrage von Photovoltaikanlagen gab es zeitweise Eng- und Lieferpässe. Damit keiner der neuen Betreiber Nachteile für die zu erwartende Einspeisevergütung zu erwarten hätte, wurde die Degression also bis Ende 2023 ausgesetzt. Anschliessend wird eine halbjährliche Degression zu erwarten sein, was immer noch einer indirekten Förderung gleichkommt. Wie lange diese halbjährliche Degression andauern wird, ist bisher noch nicht bekannt. 

Photovoltaikanlage installieren lassen?

Der atmende Deckel kann zu einer Anpassung führen 

Was weniger zur Förderung aber dennoch zum Informationsgehalt der Degression gehört gehört, ist die quartalsweise Anpassung der Einspeisevergütung. Beträgt die Reduzierung beispielsweise 0,25 %, dann kann der Degressionssatz zum Quartal noch einmal angepasst werden. Fachlich sprechen wir hier vom „atmenden Deckel“. 

Diese Steuerbefreiung gilt für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher. Nunmehr entfällt die Umsatzsteuer auch beim Kauf, bei der Lieferung und Installation. Das sind 19 %, die Sie als zukünftiger Photovoltaikbesitzer weniger zahlen und sollte bei der Planung der Anlage berücksichtigt werden. Im Einzelfall könnte es sich tatsächlich auszahlen, dieses gesparte Geld zurück zu investieren. 

Achtung! Vorausgesetzt wird bei dieser Steuerbefreiung Photovoltaik, dass es sich tatsächlich um eine Leistung handelt, die direkt an den Anlagenbetreiber geht und für Privatwohnungen, Einfamilienhäuser und anderen Gebäudearten installiert wird. Gleichzeitig bedeutet diese Umsatzsteuerbefreiung, dass der Betreiber in Zukunft keineswegs auf die Kleinunternehmerregelung verzichten muss, um sich Vorsteuerbeträge vom Finanzamt erstatten zu lassen. 

Endlich! Die 70 Prozent Regel ist Geschichte! 

Bisher war die 70 Prozent Regel eine Hürde für viele Hauseigentümer mit Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt. Die Verpflichtung, maximal 70 Prozent des selbst erzeugten Stroms nutzen zu dürfen, rechnete sich für viele nicht. Diese Regel, auch als „Wirkleistungsbegrenzung“ bekannt, wurde endlich abgeschafft. Mit dem Datum des 14. Septembers 2022 hat die Bundesregierung nicht nur einen effektiven, sondern auch schnellen Schritt sofort umgesetzt. 

Auch bei kleineren PV-Anlagen bis 7 kW Leistung wurde die 70-Prozent-Regelung abgeschafft. Damit erhöht sich die Wirtschaftlichkeit insbesondere für kleine Photovoltaikanlagen und spricht Besitzer von Einfamilienhäusern an. Diese Neuerung gilt in diesem Falle ab dem 1. Januar 2023. Wer sich heute für eine PV-Anlage bis 10 kWp interessiert, wird sich freuen, den gesamten Strom nutzen zu dürfen. 

Erneuerbare Energien Gesetz

Installierte Leistung zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Grafik & Quelle: Umweltbundesamt auf Basis AGEE-Stat

Leistungsbegrenzung für Freiflächenanlagen erhöht 

Ebenfalls gültig ab 2023 ist die neue Leistungsbegrenzung, die nunmehr von 20 auf beeindruckende 100 Megawatt angehoben wird. Diese Neuerung innerhalb des EEG ist insbesondere für Gewerbetreibende interessant, die über Freiflächen verfügen und diese zur Solarstromerzeugung nutzen wollen. Die Rentabilität dieser Erhöhung auf 100 Megawatt wächst damit deutlich an. Zusätzlich wird das sogenannte Repowering von Photovoltaik-Freiflächen gestattet. Besonders erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass von dieser Neuregelung auch Bestandsanlagen Gebrauch machen können. 

Mit all diesen Neuerungen ist es gut möglich, dass das Ziel der EEG 2023 von 7 Gigawatt erreicht werden kann. Diese beeindruckenden 7 Gigawatt sollen einschliesslich durch neue PV-Anlagen erzeugt werden. Bei solchen Zahlen fragt sich jede Photovoltaik Firma mit mehr, warum solche Erleichterungen nicht schon viel früher umgesetzt wurden. Nichts desto trotz sind sie jetzt da und bieten tatsächlich zahlreiche Möglichkeiten, energieautark zu leben. Wie immer sind wir für Sie als Energieberater vor Ort, beraten und begleiten Sie professionell von der Planung bis zur Installation Ihrer Photovoltaikanlage. Wenn Sie nach einem Anbieter für Photovoltaik suchen, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen deutschlandweit zur Verfügung.

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