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Photovoltaik: Steuerliche Förderung 2023

Steuerliche Förderungen und Vorteile für Photovoltaik Anlagen.

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Gibt es eine steuerliche Photovoltaik Förderung 2023?

Die neuen Förderungen für Photovoltaik wurden im September 2022 von der EU-Kommission genehmigt. Dies gilt insbesondere für eine höhere Einspeisevergütung. Ob Sie diese in Anspruch nehmen, ist eine individuelle Entscheidung. Denn gegenwärtig sind die technischen Möglichkeiten gegeben, völlig energieautark zu leben und sich vom öffentlichen Stromnetz und steigenden Strompreisen unabhängig zu machen. Als Ansprechpartner und Berater für Interessenten an einer Fachfirma für Photovoltaik helfen wir Ihnen gern bei dieser Entscheidungsfragen, die immer den individuellen Konditionen Ihres Hauses und des Strombedarfs zugrunde liegen. 

Grundsätzlich wird angestrebt, den Ausbau von Photovoltaik zu vereinfachen. Die neuen Regelungen besagen, dass PV-Anlagen mit Eigenverbrauch und Einspeisung aufgrund des wirtschaftlichen Vorteils weniger Vergütung erhalten als jene, die den erzeugten Strom vollständig ins Netz einspeisen.  

Hürden der Vergangenheit wurden beseitigt

Ein sehr guter und wichtiger Punkt ist, dass eine Teileinspeisung mit der Volleinspeisung nun kombiniert werden kann. Ziel ist es, alle Dächer vollständig mit Photovoltaik zu belegen. Diese Hürde der Teil- und Volleinspeisung von Solarstrom wurde nun beseitigt. Wird sie ausreichen, um ein ganzes Land mit Strom zu bevorzugen? Was bringt es dem Einzelnen, der Familie mit ihrer Photovoltaik-Anlage?

Die Einspeisvergütung für PV-Anlagen unter 10 kWp, die nach dem 30.07.2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nun 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Der Preis wurde mit 31 Prozent von 6,24 Cent angehoben. Bei grösseren Anlagen bis zu 40 Kilowatt sind es statt der bisherigen 6,06 Cent nun 7,1 Cent. 

Derzeitig liegt der Strompreis zwischen 35 und 53 Cent. Für das Jahr 2023 vermutet man einen Preis, der sich weitläufig bei 50 Cent einpendelt. Eigentümer mit einer PV-Anlage kommen mit der Einspeisevergütung von 8,2 Cent nicht weit, sofern sie zusätzlichen Strom benötigen. In diesem Falle ist die bessere Variante völlig autark zu leben. 

Ebenfalls neu und für Eigentümer von Photovoltaikanlagen wichtig: Alle PV-Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden, bekommen nun einen höheren Fördersatz und können darüber hinaus zwischen den Tarifen „Volleinspeiser“ und „Eigenverbrauchstarif“ wählen. 

Eine Degression, also die Reduzierung der Einspeisevergütung, wird bis Anfang 2024 ausgesetzt und bis dahin auf eine halbjährliche Degression umgestellt. Warum die Einspeisevergütung abgesenkt werden soll, während die Strompreise steigen, ist schwer nachzuvollziehen. Aber letztendlich ein wichtiger Hinweis für Sie, auf vollständigen Eigenverbrauch zu setzen, womit Sie finanziell letztendlich besser dastehen, da Sie die Kosten Ihrer Photovoltaik Finanzierung kennen. 

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Photovoltaik – Potenzial erkennen und nutzen  

Insgesamt sollen Einspeisung und Eigenverbrauch finanziell attraktiver werden. Da die letzten Einspeisevergütungen ohnehin schon zu gering ausgefallen sind, kann von Attraktivität der Einspeisevergütung kaum eine Rede sein. Zumindest dann nicht, wenn wir von privaten Haushalten ausgehen. Die Situation mag sich auf Freiflächen anders darstellen, das ist keine Frage. Aber ein Haushalt, der selbst Strom verbraucht und mit einer Einspeisung eventuell am öffentlichen Stromanbieter hängenbleibt, hat hier keine finanziellen Vorteile. In diesem Falle ist es besser, die Photovoltaik-Anlage mit E-Fahrzeugen zu kombinieren. Ob E-Roller oder E-Auto – dank der Wallbox wird das eigene Zuhause zur Ladestation für die ganze Familie. Rechnet man die Ersparnisse von Benzin, Steuer und Versicherung hinzu, kommt man immer noch besser weg als mit der Einspeisevergütung.

Heruntergerechnet kostet der selbst erzeugte Strom zwischen 5 und 11 Cent. Wer Strom aus dem Netz beziehen will, muss also mindestens 26 Cent pro Kilowattstunde mehr aufbringen. Würden sich Haushalte für die Volleinspeisung entscheiden, bekämen sie jedoch nur 13,4 Cent bei einer Anlage bis zu 10 kWp. Dieser Preis deckt nicht den Netzstrompreis, weshalb sich die vollständige Nutzung der Photovoltaik-Anlage zum Eigenverbrauch rentiert. Zumal aufgrund der niedrigeren Photovoltaikpreise die Amortisation schneller erreicht ist.

Neu: Die 70 Prozent Kappungsregelung  

Eine neue Kappungsregelung wurde lange herbeigesehnt, nun ist sie da. Sie entfällt für Photovoltaikanlagen bis 25 kW ab dem 1. Januar 2023. Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeitig ein einem neuen Energiesicherungspaket, das diese Beschränkung ebenfalls für bereits bestehende Photovoltaik-Anlagen aufheben soll. Da es jedoch noch nicht verabschiedet ist, müssen sich PV-Anlagen-Eigentümer hier noch etwas gedulden. 

Eine andere Option ist das Mischmodell für die Solarstromvergütung. Grosse Dachflächen wie sie auf Bauernhäusern zu finden sind, könnten sich diese Regelung zu Nutze machen. Offiziell geht es um die Anlagenzusammenfassung. Dabei werden mehrere Anlagen betrieben. So kann der grössere Teil der Anlage für den Eigenverbrauch genutzt werden, der andere zur Einspeisung. Voraussetzung für diese Option sind zwei separate Messeinrichtung, die die jeweilige Stromproduktion und deren Einspeisung erfassen. 

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Tipps zu steuerlichen Ersparnissen mit Photovoltaik

Wenn Sie die Einspeisung ins Stromnetz planen, sollten Sie alle Steuerersparnisse nutzen. Denn Steuern sparen können Sie bereits im Jahr der Planung Ihrer Photovoltaikanlage. Dies kommt für gewerbliche Inhaber einer Photovoltaikanlage in Frage. Sobald Sie Einnahmen aus der Einspeisevergütung erzielen, sind Sie gewerblich und können den Investitionsabzugsbetrag nach §  7g Abs. 1 EStG anwenden. Sobald die Investition innerhalb der nächsten drei Jahre geplant ist, machen Sie 50 Prozent des Kaufpreises im Jahr der Planung als steuersparende Betriebsausgabe geltend.

Kostet die geplante Photovoltaikanlage 30.000 €, dürfen Sie 15.000 € im ersten Jahr steuerlich absetzen.

Ohne Gewinnabsichten eine Photovoltaikanlage betreiben

Möchten Sie keine Gewinne mit Ihrer PV-Anlage machen und diese nur für den Eigenverbrauch betreiben, ist es leicht, das Ausfüllen der EÜR Anlage zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine kleine Photovoltaikanlage ist zu 10 kWp handelt. Es reicht, einen Antrag auf „fehlende Gewinnerzielungsabsicht“ beim Finanzamt einzureichen und zur Einkommensteuer zu legen.

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Antragsfrist bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht beachten

Für diese fehlende Gewinnerzielungsabsicht gelten Antragsfristen, die eingehalten werden müssen. Bei neuen PV-Anlagen, die nach dem 31. 12. 2021 in Betrieb genommen werden, muss der Antrag bis zum 31. 12. 2022 eingereicht werden.

Weniger Bürokratie für Photovoltaikanlagen bis 30 kW

Dies ist einer der entscheidenden Schritte für Photovoltaikanlagen und deren Besitzer. Es ist wahrscheinlich, dass der Antrag für die fehlende Gewinnerzielungsabsicht (auch als „Liebhaberei“ bekannt) ab 2023 entfällt. Dies ist Teil der Neuregelungen ab 2023. Damit sind Einfamilienhäuser mit PV-Anlage bis 30 kW nicht mehr einkommenssteuerpflichtig. Bei Mehrfamilienhäusern gelten 15 kW pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. 

Umsatzsteuerbefreiung 

Ebenfalls beschlossen wurde, dass die Umsatzsteuer für den Erwerb, die Lieferung, Einfuhr und Installation für Photovoltaikanlagen entfällt. Eingeschlossen von dieser Neuregelung sind auch die dazugehörigen Stromspeicher. Allerdings wird vorausgesetzt, dass es sich um eine Leistung direkt an den Betreiber handelt und die PV-Anlage auf dessen Gebäude bzw. Wohnung handelt. 

Ein weiteres Plus betrifft Lohnsteuerhilfevereine und deren Mitglieder hinsichtlich der Beratung für die Einkommenssteuer bei Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 kW. Das Steuerrecht untersagte bisher die Beratung, erlaubt sie jetzt jedoch und wurde offiziell vom Bundeskabinett beschlossen. 

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