Voraussetzungen Photovoltaik
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Voraussetzungen für den Bau einer Photovoltaikanlage
Wenn es darum geht, Photovoltaikanlagen zu installieren, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden. Diese Anforderungen sind bürokratischer, technischer und finanzieller Natur. So ist es beispielsweise nicht gestattet, Photovoltaikanlagen auf Freiflächen oder Dächern zu installieren, ohne die erforderlichen Schritte im Vorfeld. Dies gilt insbesondere für denkmalgeschützte Häuser oder Freiflächen, die als Anlage genutzt werden sollen. Hier müssen staatliche Sonderauflagen erfüllt sein, damit eine PV-Anlage installiert werden kann. Deshalb erfahren Sie in diesem Beitrag die wichtigsten Voraussetzungen, um Photovoltaikanlagen zu installieren.
Genehmigungen für Photovoltaik
Generell sind Genehmigungen zur Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Hausfassaden nicht notwendig. Eine PV-Anlage wird offiziell als „bauliche Anlage“ bezeichnet, deren Bestimmungen unterscheiden sich in den Bundesländern, können jedoch in der jeweiligen Bauordnung des Landes nachgelesen werden.
Hier sind Genehmigungen erforderlich!
Anders sieht es bei denkmalgeschützten Häusern aus. Hier greift ebenso die Bauordnung des Bundeslandes und gibt die Anforderungen zur Installation von Photovoltaikanlagen ebenso in der Bauordnung bekannt. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass das betreffende Gebäude nicht beschädigt ist. Auch das Dach muss in tadellosem Zustand und darf nicht älter als 20 Jahre sein. Hilfreich ist es auch, die Bebauungspläne der Region zu kennen, denn unter Umständen kann dadurch die Installation einer PV-Anlage eingeschränkt werden.
Eine weitere Genehmigungspflicht gibt es für Photovoltaikanlagen, die optisch sichtbar aus dem Gebäude hervorspringen. Das können beispielsweise PV-Fassaden sein. Informationen lassen sich in der Bauordnung des Landkreises oder der Stadt finden. Aus diesem Grund benötigen Freiland Photovoltaikanlagen immer eine Genehmigung, da sie optisch das Landschaftsbild verändern.
Passende Dachflächen für Photovoltaikanlagen
Um Solarmodule auf Dachflächen installieren zu können, muss das Dach über entsprechende Voraussetzungen verfügen. In erster Linie muss es vollständig intakt sein und darf keine Schäden aufweisen. Flächenmäßig sollte das Dach eine Mindestfläche von rund 20 Quadratmeter aufweisen. Bei einer Größe von etwa 1,7 Quadratmeter lassen sich ausreichend Module auf dem Dach montieren. Als Faustregel gilt eine maximale Leistung von 0,2 kWp pro Quadratmeter.
Neben der Fläche muss auch die Statik des Hauses gegeben sein. Typische Einfamilienhäuser, die in den letzten Jahren erbaut wurden, können das Gewicht der Module problemlos tragen. Bei älteren Häusern sollte vor dem Kauf einer PV-Anlage ein Statiker hinzugezogen werden, der Dach und Haus auf die Statik hin prüft.
Hinweis: Wir empfehlen, Flachdächer überprüfen zu lassen, da diese in der Regel weniger zusätzliches Gewicht tragen als andere Dacharten.
Um Solarmodule zu installieren, ist die Kondition des Daches ein entscheidender Faktor. Allgemein wird gesagt, dass das Dach mindestens 20 Jahre halten soll, um die Module zu montieren. Ist dies nicht der Fall, weil das Dach zum Beispiel schon 15 Jahre alt ist, wäre eine Dachsanierung sinnvoll. Eine Sanierung des Daches nach der Montage der Solarmodule ist extrem aufwendig und kostenintensiv. Daher ist die sinnvollere Variante, erst das Dach zu erneuern um anschließend die Module zu montieren.
Die Art des Daches beeinflusst hingegen nicht die Anforderungen für Solaranlagen. Es ist möglich, nahezu auf jeder Dachart, Solarmodule zu montieren. Der Markt bietet dafür die jeweils benötigten Dachhaken sowie das Untergerüst. Im Zweifelsfalle ist es ohnehin von Vorteil, die Solarmodule von einer Fachfirma installieren zu lassen.
Achtung beim Eingriff in die Natur
Sind Maßnahmen notwendig, die das natürliche Umfeld des Grundstücks betreffen, so müssen all diese in Übereinstimmung mit der örtlichen Bauordnung realisiert werden. So kann es unter Umständen notwendig sein, die Baumfällung auf dem eigenen Grundstück zuerst genehmigen zu lassen, um anschließend mit den eigentlichen Arbeiten der Photovoltaik Montage zu beginnen.
Solche Genehmigungen sind immer dann notwendig, wenn Bäume eine bestimmte Größe erreicht haben. Durchschnittlich spricht man von einem Durchmesser des Stammes von mehr als zehn Zentimetern. Ist der Baum größer, gehen Grundstücksbesitzer das Risiko empfindlicher Strafen bis zu 50.000 Euro ein. Dies gilt auch für Bäume, die sich außerhalb des Grundstücks befinden und eine Verschattung der Dachflächen erzeugen. In solchen Fällen sollte immer die Gemeinde kontaktiert werden, um eine Baumfällung genehmigen zu lassen.
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Wichtige Voraussetzung für Solarenergie: Der Stromanschluss
Photovoltaikanlagen müssen generell an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein, auch dann, wenn der Betreiber den erzeugten Strom nicht in das öffentliche Netz einspeisen will. Damit wird die Funktionalität der Photovoltaikanlagen sichergestellt. Denn überschüssiger Solarstrom, der in Haus und Garten nicht verbraucht wird, muss dann eingespeist werden. Gleichzeitig wird dadurch sichergestellt, dass bei einem eventuellem Ausfall der PV-Anlage das Gebäude dennoch mit Strom versorgt werden kann.
Eine Ausnahme stellen Inselsolaranlagen dar. Solche Anlagen sind bereits so konfiguriert, dass sie ohne den Anschluss an das Stromnetz funktionieren. Die Konsequenz der Inselanlage ist jedoch, dass bei einem Ausfall der örtliche Netzbetreiber das Haus nicht mit Strom versorgen kann.
Wechselrichter einplanen
Einer der wichtigen Komponenten einer PV-Anlage ist der Wechselrichter. Er wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um, damit dieser als sogenannter „Haushaltsstrom“ genutzt werden kann. Das bedeutet: Ohne Wechselrichter kann Solarstrom nicht verwenden werden. Aus diesem Grund muss Platz zum Einbau für den Wechselrichter vorhanden sein. Idealerweise befindet sich dieser in der Nähe des Zählerschranks.
Vertrag zur Einspeisung und Zusage des Netzbetreibers
Für PV-Anlagen unter 30 kWp ist die sogenannte Einspeisezusage des Netzbetreibers nicht erforderlich. Für Anlagen dieser Größenordnung wird der erzeugte Strom in das Stromnetz eingespeist. Netzbetreiber wiederum sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen, so verlangt es das EEG.
Bei Solaranlagen über 30 kWp muss eine Einspeisezusage im Vorfeld beantragt werden. In der Regel übernehmen diesen Schritt die auszuführenden Fachfirmen, die für die Montage verantwortlich sind. Im Zuge dessen erfolgt eine Netzverträglichkeitsprüfung der PV-Anlage. Diese wird noch vor der Einspeisezusage durch den örtlichen Netzbetreiber durchgeführt. Dabei wird ermittelt, ob die örtliche Netzkapazität zur Einspeisung der PV-Anlage gegeben ist. Diese Netzverträglichkeitsprüfung gilt für alle Photovoltaikanlagen, die nicht über den regionalen Hausanschluss Strom einspeisen.
Zuweilen kann ein Gestattungsvertrag für Photovoltaikanlagen notwendig sein. Dies ist dann erforderlich, wenn beispielsweise ein Kabel für die Einspeisung über ein drittes Grundstück verlegt werden muss. Damit dieser Anschluss realisiert werden kann, ist mit dem Eigentümer des jeweiligen Grundstücks ein Gestattungsvertrag abzuschließen.
Zu guter Letzt wird ein Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber abgeschlossen. Im Kern des Einspeisevertrags werden alle relevanten Punkte der Einspeisevergütung regelt. Wie der Vertrag im Detail gestaltet wird, kann der Anlagenbetreiber entscheiden. Das EEG wiederum gibt hier keine entsprechenden Vorgaben vor. So wären die Abrechnungszeiträume wichtig, ob jeweils monatlich, vierteljährlich oder zu einer anderen Kondition abgerechnet werden sollen. Anlagenbetreiber sollten jedoch wissen, dass der Netzbetreiber einzelne Details des Vertragsentwurfes ablehnen kann. Den gesamten Vertrag abzulehnen, wäre jedoch nicht zulässig. Aus juristischer Sicht ist ein Einspeisevertrag nicht von Belang, da Netzbetreiber ohnehin durch den §4 des EEG zur Zahlung an den Anlagenbetreiber verpflichtet sind.
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