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Einspeisevergütung

Aktuelle Zahlen zur Einspeisevergütung für 2023.

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Aktuelle Zahlen zur Einspeisevergütung 2023

Im Zuge des Erneuerbare Energien Gesetz und der Energiewende in Deutschland wurde die Einspeisevergütung überarbeitet und zur Freude der Verbraucher erhöht. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen die neuen Richtlinien zur Einspeisevergütung von privaten Photovoltaikanlagen. Diese Informationen sollen Ihnen Orientierung bei der Entscheidung für oder gegen eine Einspeisung geben. 

Die erste Änderung zur Einspeisevergütung ist bereits seit dem 30. Juli 2022 in Kraft. Demnach wurde die Vergütung für PV-Anlagen bis zu 10 kWp von 6 Cent auf 8,6 Cent erhöht. Größere Anlagen bis zu 40 kWp erhalten bis 10 kWp 8,6 Cent und anschließend ab 10 bis 40 kWp 7,5 Cent. Photovoltaikanlagen, grösser als 40 kWp erhalten eine Einspeisevergütung von 6,2 Cent / kWh.  

Möglich ist nunmehr auch, eine Teil- oder Volleinspeisung anzumelden. Betreiber, die sich für eine Volleinspeisung entscheiden, erhalten einen leistungsabhängigen Zuschlag für die Bereitstellung des erzeugten Stroms.

Photovoltaik Anlage Einspeisevergütung

Photovoltaik Anlage: Einspiesevergütung 2023

Neue Einspeisevergütungen in Verbindung mit dem EEG 2023

Eine der wichtigsten Änderung betrifft die neue Kategorisierung von Volleinspeisung und Überschusseinspeisung. Wie bisher beschreibt die Überschusseinspeisung ein Modell, bei dem in erster Linie der Eigenverbrauch des Hauses durch Solarstrom Anwendung findet. Der überschüssige Strom wird anschließend in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. 

Die Volleinspeisung ist finanziell interessant für Anlagenbetreiber mit großer Dachfläche. Sie haben seit dem EEG 2023 die Möglichkeit, einen Teil der Anlage zum Eigenverbrauch und einen anderen Teil zur Volleinspeisung anzumelden. Dabei müssen die beiden unterschiedlichen Anlagen nur mit zwei separaten Messeinrichtungen installiert werden und zählen anschließend als zwei oder mehrere Anlagen. Somit ist die Voraussetzung zur Volleinspeisung gegeben und Sie können einen Zuschuss zur Volleinspeisung erhalten. Diese Aufwertung lohnt sich jedoch nur dann, wenn Sie tatsächlich einen anderen Teil zum Eigenverbrauch nutzen, da die Differenz öffentlicher Strompreise und der Einspeisevergütung zu groß ist. Besteht jedoch die Möglichkeit zum Eigenverbrauch und Einspeisung können Sie in den nächsten 20 bis 30 Jahren Stromkosten sparen und Einnahmen erzielen. 

Sollte die Solaranlage zum Eigenverbrauch einen Stromüberschuss produzieren und eine Einspeisung in das öffentliche Netz erfolgen, gäbe es auch hier die Überschuss-Einspeisevergütung. Ein ebenso interessanter Fakt ist, dass Sie als Anlagenbetreiber jeweils vor dem neuen Kalenderjahr die Nutzung zum Eigenverbrauch oder Volleinspeisung ändern können. Ein solcher Wechsel ist immer im Dezember des Jahres für das folgende Jahr anzumelden. Mit der Möglichkeit des Wechsels haben PV-Anlagenbetreiber eine höhere Flexibilität zur Nutzung des Solarstroms erhalten. 

Sollte der Energiebedarf im Haushalt steigen, zum Beispiel durch die Anschaffung von Elektrofahrzeugen oder Familienzuwachs, kann dieser höhere Bedarf im Folgejahr durch den Eigengebrauch genutzt werden. Es entstehen dadurch keine hohen Stromkosten, auch wenn die Einspeisevergütung wegfällt. Da die Stromkosten voraussichtlich immer höher sein werden als die Vergütung selbst, profitieren Verbraucher mit dieser Option. 

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Die Einspeisevergütung im Überblick 

Die Einspeisevergütung bei einer Überschusseinspeisung

Einspeisevergütung Cent / kWh

Nennleistung der PV-Anlage kWp

8,6

Bis 10

7,5

Bis 40

6,2

Bis 750

Die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung  

Einspeisevergütung Cent / kWh

Nennleistung der PV-Anlage kWp

Zuschlag Volleinspeisung

13,4

Bis 10

4,8

11,3

Bis 40

3,8

11,3

Bis 100

5,1

9,4

Bis 300

3,2

6,2

Bis 750

Ohne Zuschlag

Photovoltaik-Firma-Einspeisevergütung
Photovoltaik Anlage auf einem Einfamilienhaus.

Stopp der Degression – Ein weiterer Vorteil für die Vergütung 

Normalerweise reduziert sich die Einspeisevergütung durch die Degression monatlich. Gegenwärtig soll der Neubau von Photovoltaikanlagen jedoch vorangetrieben werden. Gleichzeitig gibt es aufgrund der hohen Nachfrage von Solarmodulen und PV-Anlagen Komponenten teilweise Lieferengpässe. Damit Verbraucher beim Kauf einer Photovoltaikanlage durch einen späteren Liefer- und Montagezeitpunkt nicht benachteiligt sind, wurde die Degression bis Anfang 2024 vollständig gestoppt. Nach Beginn des Jahres 2024 wird die Degression stufenweise wieder eingeführt. Momentan ist eine halbjährliche Degression mit einer Reduzierung der Einspeisevergütung von vermutlich einem Prozent der jeweiligen Vergütung geplant. 

Unsere Solarteure beraten Sie gern zu den Themen Einspeisevergütung und idealer Aufbau einer Photovoltaikanlage. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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