PV Förderung in Niedersachsen
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Photovoltaik Förderung in Niedersachsen: Aktuelle Informationen und Entwicklungen
Niedersachsen hat im Rahmen seiner Solaroffensive den Ausbau der Photovoltaik stark vorangetrieben. Der Umwelt- und Energieminister Christian Meyer betont, dass der Ausbau erneuerbarer Energien essenziell für die Erreichung der Klimaziele ist. Dazu zählen auch verschiedene Förderprogramme, die dir als Hausbesitzer den Zugang zu Photovoltaikanlagen erleichtern.
Verwandte Themen:
Neue Bauordnung und Solarpflicht
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) sieht vor, dass alle Gebäude so konzipiert werden müssen, dass eine spätere Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen möglich ist. Ab 2023 gilt die Solarpflicht für gewerbliche Neubauten, ab 2024 auch für öffentliche Neubauten, und ab 2025 für alle Neubauten.

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Förderprogramme für Hauseigentümer
Es gibt diverse Förderprogramme, die dir finanzielle Unterstützung bieten:
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KfW-Förderkredit 270 „Erneuerbare Energien Standard“: Attraktive Zinskonditionen für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher. Dies gilt für private Personen, öffentliche Einrichtungen und Unternehmen.
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Dämmung, Fensteraustausch und den Einbau erneuerbarer Heizsysteme.
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Förderung für Batteriespeicher: Umfasst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Dämmung, Fensteraustausch und den Einbau erneuerbarer Heizsysteme.
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Landesbürgschaft für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Diese Bürgschaft hilft bei der Finanzierung energetischer Modernisierungsmaßnahmen inklusive Photovoltaikanlagen.
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Spezielle Solarkredite ohne Eigenkapital: Diese Kredite sind besonders attraktiv, da sie keine Grundschuld oder andere Absicherungen verlangen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird, bleibt ein wichtiger Anreiz. Für Anlagen, die bis August 2024 in Betrieb genommen werden, beträgt die Vergütung 8,12 Cent pro kWh für 20 Jahre.
Steuerliche Vorteile
Du musst weder Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer auf den eigens produzierten Strom oder die Einspeisevergütung zahlen. Dies macht die Anschaffung von Solaranlagen noch attraktiver.

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Ausblick auf die Photovoltaik-Förderung 2025
Die Landesregierung plant, die Photovoltaik weiter auszubauen und die PV-Pflichten auf weitere Gebäudebereiche auszuweiten. Ab 2025 könnte eine Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen eingeführt werden. Der verstärkte Einsatz von Stromspeichern wird ebenfalls gefördert.
Häufig gestellte Fragen:
Welche Gebäude sind von der Solarpflicht betroffen?
Ab 2023 sind gewerbliche Neubauten verpflichtet, Solaranlagen zu installieren. Ab 2024 gilt dies auch für öffentliche Neubauten und ab 2025 für alle Neubauten.
Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Photovoltaikanlagen?
Es gibt zinsgünstige Kredite wie den KfW-Förderkredit 270, Zuschüsse im Rahmen der BEG und spezielle Solarkredite ohne Eigenkapital.
Gibt es eine Einspeisevergütung für den produzierten Solarstrom?
Ja, die Einspeisevergütung beträgt für Anlagen, die bis August 2024 in Betrieb genommen werden, 8,12 Cent pro kWh für 20 Jahre.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich als Betreiber einer Photovoltaikanlage?
Du musst keine Einkommens- oder Gewerbesteuer auf den eigens produzierten Strom oder die Einspeisevergütung zahlen.
Wie unterstützt die Landesregierung den Ausbau der Photovoltaik?
Die Landesregierung plant, die PV-Pflichten auszuweiten und den verstärkten Einsatz von Stromspeichern zu fördern.
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