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Photovoltaik: Die aktuelle Gesetzeslage

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Katharina Wendlandt

01.06.2024

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt sowohl für Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, als auch für jene, die ihren Strom selbst verbrauchen. Diese Neuerung optimiert die Nutzung und Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Seit Januar 2023 sind alle neuen Regelungen im EEG 2023 verankert und für Banken und Behörden bindend, die Solarstrom fördern. Eine weitere Neuerung ist die Förderung von Solarmodulen im Garten. Ist der Standort auf dem Dach nicht optimal, können Module im Garten aufgestellt werden und werden durch das EEG gefördert, wenn alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Die Abfrage an Netzbetreiber wird ab 2025 durch ein geplantes Portal erleichtert, was Hauseigentümern hilft, Anfragen zur PV-Anlage effizienter zu stellen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Wandel der Zeit

Die Gesetzeslage für Photovoltaikanlagen in Deutschland wird durch das EEG festgelegt, das kontinuierlich überarbeitet wird, um aktuelle Klimaziele zu erreichen. Änderungen betreffen z.B. die Degression der Einspeisevergütung.

Neue Gesetzgebung: Einspeisung und Eigenverbrauch

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit, Eigenverbrauch und Einspeisung zu kombinieren. Seit Januar 2023 können Anlagenbetreiber beide Optionen nutzen, was die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert. Zusätzlich wurden die Einspeisevergütungen erhöht, wodurch sich die Investition in eine Photovoltaikanlage noch schneller amortisiert.

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Wegfall der 70-Prozent-Regel für Solaranlagen

Die 70-Prozent-Regelung entfällt, sodass Betreiber ihren selbst erzeugten Strom zu 100 Prozent nutzen können. Diese Neuregelung betrifft auch Bestandsanlagen bis zu 7 kWp . Neu installierte Solaranlagen profitieren von maximaler Ausbeute.

Erleichterte Abfragen an Netzbetreiber

Ab 2025 müssen Netzbetreiber ein Internet-Portal zur Verfügung stellen, das Immobilienbesitzern ermöglicht, Netzanfragen für geplante PV-Anlagen zu stellen. Fristen zur Bearbeitung solcher Anfragen fördern den Ausbau Erneuerbarer Energien.

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Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit, Eigenverbrauch und Einspeisung zu kombinieren. Seit Januar 2023 können Anlagenbetreiber beide Optionen nutzen, was die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert.

  • Steuerliche Veränderungen beim Jahressteuergesetz

    Ende 2022 wurde ein überarbeitetes Jahressteuergesetz verabschiedet, das finanzielle Anreize bietet. Photovoltaikanlagen bis 30 kWp sind von der Einkommenssteuer befreit und der Umsatzsteuersatz für Eigenverbrauch und Einspeisung beträgt 0 Prozent.

  • Vereinfachte Regelungen für bestehende Solaranlagen

    Das EEG enthält Vereinfachungen, wie die vollständige Streichung der EEG-Umlage und die vereinfachte Abrechnung der Einspeisung, was die Prozedur der Abrechnung erleichtert.

  • Photovoltaik und Umweltschutz

    Bis 2030 soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 80 Prozent anwachsen. Neben Solarstrom gehört auch Windenergie dazu. Bis 2021 betrug die installierte Solarstrom-Leistung 59,4 GW. Diese Entwicklung schließt private, gewerbliche und industrielle Photovoltaikanlagen ein.

  • Aspekte des Naturschutzes

    Die Standortwahl für Freiflächenanlagen muss Naturschutzgebiete und Lebensräume für Tiere berücksichtigen. PV-Anlagen auf Dächern und Fassaden werden bevorzugt, um natürliche Flächen zu schonen und die biologische Vielfalt zu erhalten.

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Mindestabstand bei Freiflächenanlagen

Freiflächenanlagen müssen Mindestabstände einhalten, um Naturschutzgebiete zu schützen. Der Ausbau von Dach-Solaranlagen ist eine wichtige Konsequenz für den Naturschutz und bietet großes Potenzial für die Energiewende.

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Häufig gestellte Fragen:

Was bedeutet die Kombination von Eigenverbrauch und Einspeisung?

Seit Januar 2023 können Anlagenbetreiber sowohl den selbst erzeugten Strom nutzen als auch überschüssigen Strom einspeisen und vergüten lassen.


Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Photovoltaikanlagen?

PV-Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommenssteuer befreit und der Umsatzsteuersatz für Eigenverbrauch und Einspeisung beträgt 0 Prozent.


Was ist die 70-Prozent-Regel und warum entfällt sie?

Die 70-Prozent-Regel beschränkte die Nutzung des erzeugten Stroms auf 70 Prozent der Leistung. Ihr Wegfall ermöglicht die vollständige Nutzung des erzeugten Stroms.


Wie erleichtert das neue Portal die Abfrage an Netzbetreiber?

Ab 2025 stellen Netzbetreiber ein Portal zur Verfügung, über das Hauseigentümer Netzanfragen für geplante PV-Anlagen stellen und deren Bearbeitung verfolgen können.


Welche Rolle spielt der Naturschutz bei der Installation von Photovoltaikanlagen?

Bei der Standortwahl müssen Naturschutzgebiete und Lebensräume für Tiere berücksichtigt werden. Dach- und Fassadenanlagen werden bevorzugt, um natürliche Flächen zu schonen.


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