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Photovoltaik Einspeisevergütung 2025

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Katharina Wendlandt

20.01.2024

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung, bei der Photovoltaik-Anlagenbetreiber für die Einspeisung von Solarstrom vergütet werden. Damit will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien deutschlandweit ausbauen. Für das Jahr 2023 beträgt die Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent, für Anlagen bis 40 kWp 7,10 Cent und für Anlagen bis 100 kWp 5,8 Cent. Die Einspeisevergütung unterliegt der Degression, einer monatlichen Reduzierung der Vergütung. Entscheidend ist dabei der Monat der Inbetriebnahme der Solaranlage. Die festgelegte Vergütung bleibt für die Dauer von 20 Jahren bestehen.

Definition: Was bedeutet Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Sie wird auch für andere erneuerbare Energiequellen wie Wind- oder Wasserkraft gezahlt. Der finanzielle Anreiz soll die Energiewende unterstützen und Klimaziele erreichen. Die Vergütung wird für 20 Jahre garantiert, auch wenn sie regelmäßig gesenkt wird.

Bei der Einspeisung wird zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. Generell sollten Hauseigentümer zuerst Solarstrom für den Eigenverbrauch erzeugen und erst danach überschüssigen Strom einspeisen. Diese Option nennt man Teileinspeisung.

Bei der Volleinspeisung wird stattdessen der gesamte Solarstrom in das Netz eingespeist. Diese Möglichkeit ist bei sehr großen Dachflächen sinnvoll. In diesem Falle werden zwei Solaranlagen auf dem Dach installiert.

Die Volleinspeisung wird höher vergütet als die Teileinspeisung. Um eine Einspeisevergütung zu erhalten, ist zuerst die Anmeldung im Stammregister notwendig. Anschließend wird ein Vertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen, der gesetzlich verpflichtet ist, Solarstrom einzuspeisen und eine Vergütung zu zahlen.

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Die Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland bis 2023

Die Einspeisevergütung wurde 2000 eingeführt und lag damals bei etwa 50 Cent pro kWh. Diese wurde jedoch jährlich um 5% reduziert. Heute liegt die Degression weit unter 1%. Die Tabelle zeigt die jährliche Reduzierung der Einspeisevergütung und die Vergütung nach Anlagengröße. Größere Anlagen haben geringere Vergütungen, da das Angebot an Solarstrom steigt.

Vergütung für PV-Anlagen
Jahr PV-Anlage bis 10 kWP Bis 40 kWp Bis 100 kWp
Januar 2013 17,02 ct./kWh 16,14 ct./kWh 14,40 ct./kWh
Januar 2014 13,68 ct./kWh 12,98 ct./kWh 11,58 ct./kWh
Januar 2015 12,56 ct./kWh 12,22 ct./kWh 10,92 ct./kWh
Januar 2016 12,31 ct./kWh 11,97 ct./kWh 10,71 ct./kWh
Januar 2017 12,30 ct./kWh 11,96 ct./kWh 10,69 ct./kWh
Januar 2018 12,20 ct./kWh 11,87 ct./kWh 10,61 ct./kWh
Januar 2019 11,47 ct./kWh 11,15 ct./kWh 9,96 ct./kWh
Januar 2020 9,87 ct./kWh 9,59 ct./kWh 7,54 ct./kWh
Januar 2021 8,16 ct./kWh 7,93 ct./kWh 6,22 ct./kWh
Januar 2022 6,83 ct./kWh 6,63 ct./kWh 5,19 ct./kWh
Seit Juli 2022 8,20 ct./kWh 7,10 ct./kWh 5,80 ct./kWh
Bis Februar 2024 8,20 ct./kWh 7,10 ct./kWh 5,80 ct./kWh

So funktioniert der „atmende Deckel“

Die Basisdegression von 2012 legt eine monatliche Reduktion der Einspeisevergütung um 1% fest. Die EEG-Novelle 2021 setzte den Degressionssatz auf 0,4%. Diese Degression wird anhand der installierten PV-Anlagen und des Leitzinses berechnet, bekannt als "atmender Deckel".

Der „atmende Deckel“ passt die Einspeisevergütung dynamisch an die tatsächliche Marktentwicklung an, um Überförderungen zu vermeiden und den Ausbau der Photovoltaik kontinuierlich zu steuern. Dadurch wird sichergestellt, dass die Förderung flexibel bleibt und sich an die aktuellen Marktbedingungen anpasst.

Die Festlegung der Höhe der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird monatlich festgelegt und bleibt 20 Jahre konstant. Der aktuelle Satz gilt bis Februar 2024. Anlagenbetreiber erhalten 20 Jahre lang die gleiche Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Diese Regelung schafft Planungssicherheit und erleichtert die Kalkulation der langfristigen Erträge. Änderungen der Vergütungssätze betreffen nur neue Anlagen, die nach der Anpassung in Betrieb genommen werden.

Neueste Änderungen, die zur Einspeisevergütung 2023 führen

Das im Juli 2022 beschlossene Osterpaket erhöhte die Einspeisevergütung und setzte die Degression bis Anfang 2024 aus. Ziel ist es, die Stromversorgung bis 2035 überwiegend durch erneuerbare Energien sicherzustellen. Die neuen Vergütungssätze sind ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Investitionen in erneuerbare Energien attraktiver zu machen und die Klimaziele zu erreichen.

Vergütung für Teil- und Volleinspeisung
Teileinspeisung Volleinspeisung
8,2 Cent / kWh 13 Cent / kWh
7,1 Cent / kWh 10,9 Cent / kWh
5,8 Cent / kWh 10,9 Cent / kWh

Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was ist sinnvoller?

Seit 2022 können Betreiber zwischen Eigenverbrauch und Überschusseinspeisung wählen. Die 70-Prozent-Regel wurde abgeschafft, sodass der gesamte erzeugte Strom selbst genutzt werden kann. Überschüssiger Strom kann eingespeist werden, was zusätzliche Einnahmen bringt.

Die Entscheidung zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung hängt von individuellen Faktoren ab. Wenn der Eigenverbrauch hoch ist, kann die Teileinspeisung sinnvoller sein, da weniger Strom ins Netz eingespeist wird. Bei geringem Eigenverbrauch kann die Volleinspeisung attraktiver sein, um von den höheren Vergütungssätzen zu profitieren.

Erhalt einer höheren Einspeisevergütung

Eine Möglichkeit besteht darin, zwei PV-Anlagen zu installieren: eine für den Eigenverbrauch und eine für die Volleinspeisung. Die Volleinspeisung wird höher vergütet als die Teileinspeisung. Die Volleinspeisung bringt etwa 5 Cent pro kWh mehr ein als die Teileinspeisung. Zusätzlich kann die Direktvermarktung noch höhere Vergütungen bieten. Informiere dich über die aktuellen Vergütungssätze und plane deine Anlage entsprechend.

Vergütung für Teil-, Volleinspeisung und Direktvermarktung
Teileinspeisung Volleinspeisung Direktvermarktung
8,2 Cent / kWh 13 Cent / kWh 13,4 Cent / kWh
7,1 Cent / kWh 10,9 Cent / kWh 11,3 Cent / kWh
5,8 Cent / kWh 10,9 Cent / kWh 11,3 Cent / kWh

Muss Umsatzsteuer auf die PV-Einspeisevergütung gezahlt werden?

Die Einspeisevergütung ist ein Nettobetrag, zu dem 19% Umsatzsteuer hinzukommen. Anlagenbetreiber müssen daher eine Umsatzsteuervoranmeldung und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben. Die Anmeldung erfolgt in der Regel monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, bei der keine Umsatzsteuer erhoben wird, wenn der jährliche Umsatz unter einer bestimmten Grenze liegt. Diese Regelung kann jedoch dazu führen, dass keine Vorsteuer abgezogen werden kann.

Ausblick auf 2024: Wie hoch wird die Einspeisevergütung für Solarstrom sein?

Das EEG 2023 setzt eine Vergütung von 5,8 bis 13 Cent pro kWh bis Ende Februar 2024 fest. Ab Februar 2024 wird die Degression wieder halbjährlich angepasst, der nächste Termin ist im August 2024.

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Wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Vergütung wird nach Anschluss der Anlage an das öffentliche Netz und der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur gezahlt. Der Vertrag mit dem Netzbetreiber regelt die Zahlungsweise: monatlich, quartalsweise oder jährlich. Anlagenbetreiber sollten sicherstellen, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt eingereicht sind, um Verzögerungen zu vermeiden. Zudem ist es ratsam, regelmäßig die Abrechnungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Vergütungen korrekt ausgezahlt werden.

Lohnt sich die Einspeisevergütung für Photovoltaik ab 2023?

Die Einspeisevergütung lohnt sich nur bedingt, da die Vergütung gesenkt wurde. Der Eigenverbrauch sollte Priorität haben, da die Stromkosten höher sind als die Einspeisevergütung.

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Fazit

Eigenverbrauch sollte vor Einspeisung stehen. Große Dachflächen ermöglichen großzügige PV-Anlagen, um Stromkosten zu minimieren. Überschüssiger Strom kann eingespeist werden, wobei die Volleinspeisung eine höhere Vergütung bietet. Beratung durch einen Fachmann ist empfehlenswert, um den Stromverbrauch und die Einspeisevergütung optimal zu berechnen.

Häufig gestellte Fragen:

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz.


Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage gezahlt.


Was ist besser: Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Die Volleinspeisung wird höher vergütet, während die Teileinspeisung sinnvoll ist, um den Eigenverbrauch zu maximieren.


Muss ich Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung zahlen?

Ja, die Einspeisevergütung ist ein Nettobetrag, zu dem 19% Umsatzsteuer hinzukommen.


Wie wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach Anmeldung und Anschluss der Anlage an das öffentliche Netz, geregelt durch einen Vertrag mit dem Netzbetreiber.


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