PV Anlagen : 70 Prozent Regel
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Aktuelle Themen: Wirtschaftlichkeit und Photovoltaik
Die 70 Prozent Regel sorgt noch immer für Verwirrung, wenn es darum geht, wie viel Solarstrom Eigenheimbesitzer nutzen dürfen. In diesem Beitrag erfährst Du, was es mit der 70 Prozent Regelung auf sich hat und welche Neuerungen bereits in Kraft getreten sind.
Die 70 Prozent Regelung wird als Wirkleistungsbegrenzung bezeichnet. In den letzten Jahren sorgte diese Regelung für Unmut bei Verbrauchern, die sich für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp oder 10 kWp interessieren. Erfahre jetzt, weshalb die Wirkleistungsbegrenzung nicht die beste Idee war, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um neue Anreize zu schaffen.
Inhaltsverzeichnis
- Übersicht
- Hintergrund der 70 Prozent Regelung
- Das EEG 2023 schickt die 70 Prozent Regelung in die Vergangenheit
- Wie sieht es mit Bestandsanlagen aus?
- Welche Auswirkungen hat die Wirkleistungsbegrenzung auf die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen?
- Unterschied von Einspeiseleistung und Anlagenleistung
- Die Wirkleistungsbegrenzung mit Stromspeicher
- Fazit
Schnelle Informationen
Die 70 Prozent Regelung beschränkte die Einspeiseleistung für PV-Anlagenbetreiber mit Anlagen ab 7 kWp Leistung. Mit dieser Regelung sollte eine Überlastung regionaler Stromnetze verhindert werden. Inzwischen hat man verstanden, dass eine möglichst hohe Nutzung und Einspeisung von Solarstrom die bessere Lösung ist, um die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Aus diesem Grund wurde die 70 Prozent Regelung ab 2023 für neue Photovoltaikanlagen abgeschafft. Für Bestandsanlagen ist eine Streichung ebenfalls in Planung, hier gilt es jedoch, im Vorfeld Gesetzesänderungen vorzunehmen.
Die 70 Prozent Regelung betrifft bzw. betraf nur die Einspeiseleistung von Solaranlagen über 7 kWp, nicht aber den Eigenverbrauch. Alle anderen PV-Anlagen kleiner als 7 kWp waren ohnehin nicht von der 70 Prozent Regel betroffen.
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Hintergrund der 70 Prozent Regelung
Noch vor einigen Jahren sollte das Management zur Einspeisung von Solarstrom (Redispatch) reguliert werden. Das bedeutete, dass Solarstrom nur in einer bestimmten Menge in das öffentliche Netz eingespeist werden sollte. Um dies zu erreichen, wurde seitens der Bundesregierung die Wirkleistungsbegrenzung geschaffen. Aus heutiger Sicht wird klar, dass Solarstrom als erneuerbare Energiequelle damit ziemlich ausgebremst wurde. Dieser Punkt wird umso deutlicher, wenn wir diese Regelung deutschlandweit betrachten.
Um sich vom Atom- bzw. Kohlestrom zu lösen, war die 70 Prozent Regel eher eine Hürde. Denn erneuerbare Energien sollten in ihrer Menge keineswegs reduziert werden. Zum damaligen Zeitpunkt gab es eine Erklärung, die Rücksicht auf technische Gegebenheiten nahm: So ging es in erster Linie darum, eine eventuell lokale Überlastung des Stromnetzes abzufangen. Nachvollziehbar ist, dass eine stabile Stromversorgung von Stadt und Land immer zu gewährleisten ist. Fällt die Stromproduktion auf Dächern mit Photovoltaik in einer Region an intensiven Sonnentagen besonders hoch aus, wird der überschüssige Strom ins Netz geleitet. In diesem Falle kann es jedoch zu einer Überlastung des regionalen Stromnetzes kommen, sodass man diese Situation mit der Wirkleistungsbegrenzung von vornherein beschnitten hat.
Festgeschrieben wurde die 70 Prozent Regelung im Paragraf 9 des EEG, der besagte: PV-Anlagen mit einer Leistung von 7 kWp oder höher ist ein Smart Meter oder eine andere Möglichkeit zur Fernsteuerung zwingend vorgeschrieben. Für Solaranlagen unter 7 kWp galt diese Regelung nicht, da keine größeren Strommengen zu erwarten waren. Gleichzeitig wäre der finanzielle Aufwand für diese Maßnahmen zu hoch gewesen.
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Das EEG 2023 schickt die 70 Prozent Regelung in die Vergangenheit
Mit dem EEG 2023 wurden viele Hürden der Vergangenheit endlich beseitigt. Für interessierte Eigenheimbesitzer war mit dieser Neuauflage der Startschuss gekommen. Eine der wichtigsten Änderungen betraf die 70 Prozent Regel, die vollständig gestrichen wurde. Man hatte wohl erkannt, dass eine kontrollierte Nutzung von Solarstrom auch den deutschlandweiten Ausbau von Photovoltaik bremst und hat sich deshalb für die Streichung dieser Regelung entschieden.
So dürfen alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 25 kWp, die ab dem 1. Januar 2023 betriebsbereit sind, maximal Strom erzeugen, für den Eigenbedarf nutzen und zusätzlich auch einspeisen. Im gleichen Zuge entfällt auch die Notwendigkeit eines Solar-Erzeugungszählers. Hauseigentümer können demnach ihre Dachflächen maximal nutzen, um den höchstmöglichen Stromertrag zu erzielen.
Bei intelligenter Aufteilung der Dachflächen kann dieser Solarstrom für den Eigenverbrauch und gleichzeitig für die Einspeisung genutzt werden. Bei großen Dachflächen wie auf Stallgebäuden oder alten Bauernhäusern bietet es sich an, zwei separate PV-Anlagen zu installieren, die in der Nutzung unterschiedlich gehandhabt werden. Denn auf diese Art kann eine PV-Anlage zur besser vergüteten Volleinspeisung genutzt werden, die andere für den Eigenbedarf und einer eventuellen Überschusseinspeisung.
Wie sieht es mit Bestandsanlagen aus?
Auch für Bestandsanlagen ist die Streichung der 70 Prozent Regelung geplant. Doch um diese Änderungen im Energiesicherungspaket zu ändern, müssen vorerst andere Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Bereits bestehende PV-Anlagenbetreiber sollten daher immer auf dem Laufenden sein, was die Änderungen für Photovoltaikanlagen vor 2023 betrifft.
Welche Auswirkungen hat die Wirkleistungsbegrenzung auf die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen?
Die Wirkleistungsbegrenzung muss in ihrer Definition richtig verstanden werden. Denn 70 Prozent bedeutet nicht, dass die Leistung der PV-Anlage beschränkt wird, sondern nur die mögliche Einspeiseleistung.
Dies hat zur Folge, dass der Eigenverbrauch weiterhin uneingeschränkt möglich ist, was besonders für Anlagen mit Speicherlösungen von Vorteil ist. Langfristig können Solaranlagenbetreiber so ihre Stromkosten immernoch deutlich senken, da sie weniger Strom aus dem Netz beziehen müssen.
Unterschied von Einspeiseleistung und Anlagenleistung
Die Einspeiseleistung beschreibt die Menge an Solarstrom, die in das öffentliche Netz eingespeist werden kann. Sie basiert auf der Höhe der Anlagenleistung, die wiederum die Leistungsfähigkeit einer Solaranlage definiert.
Deshalb muss zwischen Anlagenleistung in kWp und Einspeiseleistung unterschieden werden. Praktisch gesehen bedeutet dies: Eine PV-Anlage kann in ihrer kompletten Leistung genutzt werden, ebenso was den Strombedarf betrifft. Hier gab es keinerlei Beschränkungen. Wer jedoch mit einer Rendite durch die Einspeiseleistung rechnete, musste unter Umständen finanzielle Einbußen hinnehmen.
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Die Wirkleistungsbegrenzung mit Stromspeicher
Ein Stromspeicher kann in Bezug auf die 70 Prozent Regel unterstützend wirken. Eine Bestandsanlage ohne Stromspeicher könnte aufgerüstet werden, in der Folge wäre der Eigenverbrauch an Solarstrom höher. Als Resultat greift die 70 Prozent Regel viel später oder unter Umständen gar nicht. In Kombination mit einem Energiemanager wird sichtbar, wann die kritische Grenze erreicht werden könnte. Mit gezielter Steuerung des Stromspeichers kann optimale Ausnutzung des Solarstroms gekoppelt werden. So lassen sich beispielsweise Energiemanager so einstellen, dass sie bereits bei 50 oder 60 Prozent der Einspeisung abregeln und für die Verwendung des Stroms im Haus sorgen.
Dies wird möglich, da Energiemanager die Fähigkeit haben, das individuelle Stromverbrauchsverhalten zu verstehen. Zusätzlich kann sogar der Einfluss des Wetters standortbezogen genutzt werden, um einen Verlust durch die Wirkleistungsbegrenzung zu verhindern.
Auch von technischer Seite her ist es möglich, die Wirkleistungsbegrenzung zu vermeiden.
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Den Wechselrichter auf 70 % fest drosseln. Eine solche Änderung der Generatorleistung muss durch einen Installateur vorgenommen werden. Der Nachteil ist, dass Energie über der 70 % Marke verloren geht. Bei Anlagen in Ost-West-Ausrichtung muss im Grunde kaum mit einem Verlust gerechnet werden. Bei Anlagen in Südrichtung kann es zu 3 bis 5 Prozent Verlust kommen.
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Eine variable Drosselung des Wechselrichters. Mit dieser Option wird die Einspeiseleistung gemessen und entsprechend gedrosselt. Dazu müssen die notwendigen 70 Prozent am Verknüpfungspunkt zum Stromnetz erreicht sein. Mit dieser Variante kann überschüssiger Strom selbst im Haus verbraucht werden. Möglich wird dies durch einen Datenlogger, der Informationen von Wechselzähler, Energiezähler oder Temperatursensor aufnimmt.
Fazit
Die 70 Prozent Regel betrifft heute nur Bestands-Photovoltaik Anlagen, die größer sind als 7 kWp. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass es bei dieser Regelung des alten EEG nur um die Einspeiseleistung und nicht um die Anlagenleistung geht. Da ein hoher Eigenverbrauch ohnehin die beste Option zur Nutzung einer PV-Anlage ist, spielt sie gegenwärtig kaum noch eine Rolle. Dies wird durch die Tatsache begünstigt, dass für neue Solaranlagen die 70 Prozent Regel vollkommen abgeschafft wurde, unabhängig von der Anlagenleistung.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist die 70-Prozent-Regelung bei Photovoltaikanlagen?
Die 70-Prozent-Regelung war eine Vorschrift, die die Einspeiseleistung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung ab 7 kWp auf 70 Prozent ihrer maximalen Leistungsfähigkeit begrenzte. Diese Regelung sollte eine Überlastung der regionalen Stromnetze verhindern.
Warum wurde die 70-Prozent-Regelung eingeführt?
Die Regelung wurde eingeführt, um eine potenzielle Überlastung der Stromnetze zu verhindern, wenn an sonnigen Tagen viel Solarstrom erzeugt und ins Netz eingespeist wird. Die Idee war, durch die Begrenzung der Einspeiseleistung die Netzstabilität zu gewährleisten.
Ist die 70-Prozent-Regelung noch aktuell?
Nein, die 70-Prozent-Regelung wurde für neue Photovoltaikanlagen ab dem 1. Januar 2023 abgeschafft. Anlagen bis 25 kWp können nun ohne diese Begrenzung maximalen Strom erzeugen und einspeisen. Für Bestandsanlagen ist eine Abschaffung ebenfalls in Planung.
Wie wirkt sich die 70-Prozent-Regelung auf Bestandsanlagen aus?
Bestandsanlagen, die vor 2023 installiert wurden und eine Leistung von über 7 kWp haben, unterliegen noch der 70-Prozent-Regelung. Allerdings sind gesetzliche Änderungen geplant, um diese Regelung auch für Bestandsanlagen aufzuheben.
Was kann man tun, um die Auswirkungen der 70-Prozent-Regelung zu minimieren?
Eine Möglichkeit ist die Installation eines Stromspeichers, der den Eigenverbrauch erhöht und somit die Menge des ins Netz eingespeisten Stroms reduziert. Darüber hinaus können Energiemanager und variable Drosselungssysteme eingesetzt werden, um die Einspeiseleistung gezielt zu steuern und Verluste zu minimieren.
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