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Aktuelle Informationen zur PV-Förderung in Schleswig-Holstein

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Katharina Wendlandt

31.07.2024

Deutschland ist auf dem Weg zur Energiewende, und die Photovoltaik (PV) spielt dabei eine zentrale Rolle. Schleswig-Holstein bietet neben den bundesweiten Förderungen auch eigene Programme, um dich beim Kauf und der Installation von PV-Anlagen zu unterstützen. Hier sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Förderprogramme und -Bedingungen

Schleswig-Holstein hat bedeutende Fördermittel bereitgestellt, um die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern zu unterstützen. Zu den wichtigsten Programmen gehört das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürger“, das bereits erhebliche Mittel an Antragsteller ausgezahlt hat.

  • Fördersummen 2024: Im Jahr 2024 stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Dazu gehört auch die Förderung von Balkonkraftwerken mit 300 Euro pro Plug-In-Anlage.

  • Wallbox-Förderung: Seit Mitte August 2023 wird der Kauf einer Wallbox mit 500 Euro gefördert.

  • Stromspeicher-Förderung: Stromspeicher werden mit 750 Euro gefördert, was sich mit Bundesmitteln kombinieren lässt.

Weitere Artikel zum Thema:

Regionale Förderungen in Schleswig-Holstein

  • Kiel

    Kiel bietet seit dem 1. April 2022 jährlich 300.000 Euro für PV-Anlagen an. Einfamilienhäuser erhalten 300 Euro pro installiertem kWp über 5 kWp hinaus. Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude erhalten 100 Euro pro installiertem kWp. Balkonkraftwerke werden mit 100 Euro pro Anlage gefördert.

  • Gettorf

    Privatpersonen können seit Mai 2023 Fördermittel für PV-Anlagen beantragen. Der Fördertopf umfasst 200.000 Euro und bietet bis zu 10% der Gesamtkosten, mindestens 1.000 Euro und höchstens 5.000 Euro pro Anlage.

  • Flensburg und Glücksburg

    Das Klimabonus-Programm bietet verschiedene Boni, z.B. 60 Klimaboni für den Kauf eines Balkonkraftwerks und 200 Klimaboni für die Installation einer Solaranlage.

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Bundesweite Förderungen

Sollten regionale Mittel ausgeschöpft sein, stehen dir bundesweite Programme zur Verfügung:

  • KfW-Förderkredit 270

    Ein zinsgünstiger Kredit für PV-Anlagen und Stromspeicher, der auch Unternehmen offensteht. Der Zinssatz variiert je nach Bonität.

  • KfW-Zuschuss 442

    Ein Zuschuss für PV-Anlagen mit Stromspeicher und Ladestation für Elektroautos, der leider zurzeit gestoppt ist. Die Fördersumme beträgt bis zu 10.200 Euro.

  • Einspeisevergütung

    Betreiber von PV-Anlagen erhalten eine Vergütung für eingespeisten Strom. Volleinspeisung wird höher vergütet als Überschusseinspeisung.

Voraussetzungen für die Förderung

Um die Förderungen zu nutzen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stromspeicher muss eine Mindestleistung von 3 kWh haben.

  • Die PV-Anlage muss nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein.

  • Anträge müssen vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.

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Fazit

Die PV-Förderprogramme in Schleswig-Holstein bieten dir vielfältige Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung beim Kauf und der Installation von Photovoltaikanlagen. Die Kombination aus regionalen und bundesweiten Förderungen erleichtert dir den Zugang zu erneuerbaren Energien und trägt zur Reduzierung der Stromkosten bei. Hausbesitzer und Mieter sollten sich frühzeitig über die aktuellen Programme informieren und ihre Anträge rechtzeitig einreichen.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Fördermittel stehen 2024 in Schleswig-Holstein für Photovoltaikanlagen zur Verfügung?

2024 stehen in Schleswig-Holstein 75 Millionen Euro für die Förderung von PV-Anlagen und Stromspeichern bereit.


Wie hoch ist die Förderung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein?

Balkonkraftwerke werden mit 300 Euro pro Plug-In-Anlage gefördert.


Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Der Stromspeicher muss eine Leistung von mindestens 3 kWh haben, und die PV-Anlage muss nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.


Gibt es spezielle Förderprogramme für PV-Anlagen in Kiel?

Ja, in Kiel werden PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern mit 300 Euro pro kWp über 5 kWp hinaus gefördert. Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude erhalten 100 Euro pro kWp.


Kann die Förderung mit bundesweiten Programmen kombiniert werden?

Ja, die regionalen Förderungen in Schleswig-Holstein können mit bundesweiten Programmen wie dem KfW-Förderkredit 270 und dem KfW-Zuschuss 442 kombiniert werden.


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