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PV Förderung Sachsen: Aktuelle Informationen

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Katharina Wendlandt

02.08.2024

Das Bundesland Sachsen bietet umfangreiche Förderungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV) an, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können von diesen Programmen profitieren. Hier sind die wichtigsten Informationen zur PV-Förderung in Sachsen sowie eine FAQ-Sektion mit häufig gestellten Fragen und Antworten.

Weitere Artikel zum Thema:

Übersicht der Förderprogramme

  • SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“

    Ab April 2024 bietet die Sächsische Aufbaubank (SAB) zinsgünstige Darlehen für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen, Strom- und Wärmespeicher an. Dieses Programm zielt darauf ab, die Installation von PV-Anlagen in Neubauten und bestehenden Gebäuden zu unterstützen.

  • Zuschüsse für Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)

    Die SAB bietet einen Zuschuss von 300 Euro für den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken. Diese Förderung richtet sich an Mieter und Eigentümer von Wohneinheiten in Sachsen.

  • Einspeisevergütung

    Betreiber von PV-Anlagen, die Ihren erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine Einspeisevergütung. Diese beträgt für Anlagen bis 10 kWp derzeit 8,11 Cent/kWh und für Anlagen zwischen 10 und 20 kWp 7,57 Cent/kWh.

  • KfW-Förderprogramme

    Auf Bundesebene bietet die KfW-Bank zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen. Das Programm KfW 270 unterstützt Solar-, Wind- und Biogasanlagen mit Darlehen zu attraktiven Konditionen.

Gut zu wissen

Sachsen bietet seit 2021 ein spezielles Förderprogramm für Balkonkraftwerke, auch „Stecker-Solargeräte“ genannt. Diese kleinen Photovoltaikanlagen sind ideal für Mieter, da sie einfach an die Steckdose angeschlossen werden können. Die Förderung beträgt bis zu 300 Euro pro Anlage, was die Nutzung von Solarenergie auch in Mietwohnungen attraktiver macht.

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Voraussetzungen zur Förderung

  • Balkonkraftwerke: Die Anlage muss eine Mindestleistung von 300 Wp und eine Ausgangsleistung des Wechselrichters von maximal 800 Watt haben. Die Installation muss in Sachsen erfolgen, und die Anlage darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

  • Photovoltaikanlagen: Für die Einspeisevergütung muss die PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber registriert werden. Die Vergütung wird auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gewährt.

  • KfW-Darlehen: Der Antrag muss vor Baubeginn der PV-Anlage gestellt werden. Die Finanzierung umfasst Installationskosten bis zu 150 Millionen Euro mit einem Zinssatz ab 5,21%.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Förderungen gibt es für Balkonkraftwerke in Sachsen?

Die SAB bietet einen Zuschuss von 300 Euro für Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen) an. Diese Förderung richtet sich an Privatpersonen, die in Sachsen wohnen.


Wie funktioniert die Einspeisevergütung für PV-Anlagen?

Betreiber von PV-Anlagen erhalten eine Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Der aktuelle Satz beträgt 8,11 Cent/kWh für Anlagen bis 10 kWp und 7,57 Cent/kWh für Anlagen bis 20 kWp. Die Anmeldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur ist erforderlich.


Welche Voraussetzungen müssen für die KfW-Förderung erfüllt werden?

Anträge für KfW-Darlehen müssen vor dem Baubeginn der PV-Anlage gestellt werden. Die KfW 270 bietet zinsgünstige Darlehen für Solar-, Wind- und Biogasanlagen sowie für entsprechende Speicherlösungen.


Gibt es spezielle Förderungen für Mieter?

Ja, Mieter können weiterhin Förderanträge für Balkonkraftwerke stellen. Diese Regelung zielt darauf ab, mehr Menschen den Zugang zu erneuerbaren Energien zu ermöglichen, unabhängig von Eigentumsverhältnissen.


Welche Änderungen gibt es in den Förderbedingungen 2025?

Die Förderhöhen und Antragsverfahren wurden angepasst, um die Effizienz zu steigern. Für Balkonkraftwerke gilt seit Mai 2024 eine Obergrenze von 800 Watt für den Wechselrichter, und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.


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