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Genehmigungen für Solaranlagen

Autor Bild

Katharina Wendlandt

25.08.2024

Der deutschlandweite Ausbau von privaten und gewerblichen Solaranlagen soll laut Bundeswirtschaftsministerium zeitnah umgesetzt werden. Geschaffen wurden Verordnungen, von denen Du als Betreiber dieser Anlagen profitieren kannst. Grundsätzlich gilt es jedoch, die notwendigen Prüfungen und Genehmigungen einzuholen, die in den letzten Jahren stark vereinfacht wurden. Dieser Beitrag fasst alle wichtigen Genehmigungen zusammen, die Du als privater Solaranlagenbesitzer zur Nutzung benötigst.

Wann brauchst Du eine Genehmigung für Solaranlagen?

Die gute Nachricht: Für eine normale Solaranlage, die auf dem Dach oder an der Fassade montiert wird, ist keine Genehmigung erforderlich. Auch die Prüfung des Daches auf die Tauglichkeit einer Solaranlage ist nicht genehmigungspflichtig, entbindet Dich jedoch nicht von der Verantwortung, die erforderlichen Sicherheitsfaktoren zu beachten, wie beispielsweise ein intaktes Dach oder die Sanierung eines alten Daches.

Dächer und Fassaden gelten als bauliche Anlagen. Wie diese genutzt werden können, ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes beschrieben. Dies bedeutet, dass Du auch ohne Genehmigung in der Verantwortung stehst, alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Statik des Hauses darf durch die Installation nicht beeinträchtigt werden, um keine Gefahrensituation für den öffentlichen Raum zu schaffen.

Genehmigungspflicht bei denkmalgeschützten Gebäuden

Bei historischen bzw. denkmalgeschützten Gebäuden wird jedoch eine Genehmigung fällig. Wichtig ist hier, dass das Gebäude durch die Installation und spätere Nutzung nicht beschädigt wird. In einigen Fällen kann es zu Beschränkungen kommen, wenn die Behörde dies für notwendig erachtet.

Einige Bundesländer verlangen auch eine Genehmigung für PV-Anlagen, die optisch aus dem Gebäude hervorspringen, wie es bei einer Aufdachmontage der Fall sein kann. Hier gilt wieder die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.

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Solaranlagen als Freilandanlagen

Photovoltaik-Freiflächen verändern das Landschaftsbild und sind daher genehmigungspflichtig. Diese Regelung gilt bundesweit. Auch bei anderen Eingriffen in Umwelt und Natur gibt es Regelungen, wie zum Beispiel das Fällen eines Baumes im eigenen Garten, wenn dieser die Solaranlage verschattet. Das Fällen eines Baumes kann unter bestimmten Umständen genehmigungspflichtig sein, insbesondere bei Bäumen, die einen bestimmten Durchmesser überschreiten.

  • Gut zu wissen: Das Fällen eines Baumes ohne Genehmigung kann hohe Strafen nach sich ziehen, bis zu 50.000 Euro. Daher sollte eine solche Maßnahme gut überlegt und vorher mit der Gemeinde abgesprochen werden.

Vorbereitung für das eigene PV Projekt:

Einspeisung und Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber

Für Solaranlagen unter 30 kWp ist keine Zusage des Netzbetreibers erforderlich. Die Einspeisung erfolgt direkt vom Hausanschluss in das Netz. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt sicher, dass Netzbetreiber den Strom von privaten Solaranlagen abnehmen müssen. Für Anlagen über 30 kWp ist jedoch eine Netzverträglichkeitsprüfung notwendig. Diese Prüfung ermittelt, ob die Kapazität des regionalen Stromnetzes ausreichend ist. Daher ist es ratsam, den Antrag zur Einspeisung rechtzeitig zu stellen, da die Bearbeitung 4 bis 16 Wochen dauern kann.

Mit der Netzverträglichkeitsprüfung wird sichergestellt, dass das Netz nicht überlastet wird. Falls notwendig, müssen die Kapazitäten erweitert werden, was zu Verzögerungen führen kann. Du erhältst nach Abschluss der Arbeiten einen Einspeisepunkt, der unter Umständen auf dem Gelände Dritter liegen kann. In diesem Fall ist ein Gestattungsvertrag notwendig.

Was besagt der Einspeisevertrag?

Der Einspeisevertrag regelt die Einspeisevergütung zwischen Dir als Solaranlagenbetreiber und dem Netzanbieter. Grundlage dieses Vertrags ist die Einspeisezusage bei Anlagen über 30 kWp. Der Zahlungsmodus der Einspeisevergütung wird schriftlich festgehalten, wobei Du zwischen verschiedenen Zahlungsrhythmen wählen kannst (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich).

Netzbetreiber haben das Recht, den Vertragsentwurf abzulehnen und eigene Modalitäten festzulegen. Da das EEG hier keine spezifischen Regelungen vorgibt, gibt es keinen rechtlichen Schutz für Dich in diesem Fall. Auch ohne Einspeisevertrag sind Netzbetreiber jedoch zur Zahlung der Einspeisevergütung gemäß §4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verpflichtet.

Warum ist ein Gestattungsvertrag notwendig?

Um die Einspeisung zu ermöglichen, müssen Stromkabel verlegt werden, die oft über das Grundstück Dritter führen. Ein offizielles Dokument muss vorliegen, das bestätigt, dass der Eigentümer dieses Grundstücks mit der Verlegung der Stromkabel einverstanden ist.

Photovoltaik Monteur auf einer Leiter mit erhobenen Daumen

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Fazit

Für die meisten privaten Besitzer von Solaranlagen besteht keine Genehmigungspflicht. Dies entlastet vor allem Besitzer von Einfamilienhäusern bürokratisch. Die Regelungen, dass Genehmigungen erst ab einer Leistung von mehr als 30 kWp erforderlich sind, ist positiv zu bewerten. Durch das "Solarpaket 1" wurden zusätzlich Erleichterungen und erweiterte Fördermöglichkeiten für Solaranlagen eingeführt, insbesondere für Mieterstrommodelle und Freiflächenanlagen. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Vorschriften zu informieren, da sich diese je nach Bundesland und spezifischer Anlagensituation unterscheiden können.

Häufig gestellte Fragen:

Wann benötige ich eine Genehmigung für meine Solaranlage?

Eine Genehmigung ist in der Regel nur für denkmalgeschützte Gebäude und Freiflächenanlagen erforderlich. Für private Dachanlagen bis 30 kWp besteht meist keine Genehmigungspflicht.


Was ist ein Einspeisevertrag und warum ist er wichtig?

Ein Einspeisevertrag regelt die Vergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Dieser Vertrag ist besonders wichtig für Anlagen über 30 kWp, da er die Zahlungsmodalitäten festlegt.


Brauche ich eine Genehmigung für eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude?

Ja, für denkmalgeschützte Gebäude ist eine Genehmigung erforderlich, um sicherzustellen, dass das historische Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird.


Was ist ein Gestattungsvertrag bei Solaranlagen?

Ein Gestattungsvertrag wird benötigt, wenn Stromkabel über das Grundstück Dritter verlegt werden müssen, um die Einspeisung zu ermöglichen.


Welche Änderungen bringt das "Solarpaket 1" für Solaranlagen?

Das "Solarpaket 1" bringt erhebliche Erleichterungen, wie die Erhöhung der Schwellenwerte für die Zertifizierungspflicht und die Förderung von Mieterstrommodellen sowie Freiflächenanlagen.


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