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So wird die Photovoltaik Steuer gehandhabt

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Katharina Wendlandt

18.08.2024

Das Thema Photovoltaik Steuer mag kompliziert erscheinen, doch es ist einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt. Mit den neuesten Änderungen des EEG und den seit 2023 geltenden Steuererleichterungen profitierst Du als Betreiber einer Photovoltaikanlage von weniger Bürokratie. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen und gibt Tipps, wie Du Steuern sparen kannst.

Das Thema Photovoltaik Steuer mag kompliziert erscheinen, doch es ist einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt. Mit den neuesten Änderungen des EEG und den seit 2023 geltenden Steuererleichterungen profitierst Du als Betreiber einer Photovoltaikanlage von weniger Bürokratie. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen und gibt Tipps, wie Du Steuern sparen kannst.

Weiterführende Artikel:

Schnelle Informationen

Für früher als Gewerbe angemeldete PV-Anlagen ist die Kleinunternehmerregelung heute weitgehend irrelevant, da keine Umsatzsteuer mehr auf den Ertrag einer PV-Anlage gezahlt wird. Seit dem 1. Januar 2023 fallen die Umsatz- und Einkommenssteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp für Eigenheim- und Mehrfamilienhausbesitzer weg. Diese Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.

Mit dem Wegfall der Mehrwertsteuer musst Du als zukünftiger PV-Anlagenbetreiber nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Eine Gewerbeanmeldung ist nur dann notwendig, wenn die PV-Anlage größer als 10 kWp ist und ein Umsatz von mehr als 22.000 Euro zu erwarten ist. Diese Grenze ist allerdings weniger relevant, da für kleinere PV-Anlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt.

Photovoltaik & Steuern Wissen: Wer ist Betreiber einer PV-Anlage?

Die Steuerbefreiung beim Kauf einer PV-Anlage gilt nur für den Betreiber bzw. Käufer selbst. Der Betreiber einer PV-Anlage ist die Person, die im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen ist. Du musst kein Unternehmer sein, um eine Solaranlage zu betreiben.

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PV-Steuern: Mehrwert-, Umsatz- und Vorsteuer

Mit der Überarbeitung des EEG 2022 haben sich viele Änderungen ergeben, die in ihrer ganzen Breite noch nicht allen Eigenheimbesitzern bekannt sind. Vor 2023 wurden Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer verlangt. Heute gilt der Nullsteuersatz für PV-Anlagen.

Die Streichung der Mehrwertsteuer beim Kauf und der Installation einer PV-Anlage bringt den Vorteil, dass eine Solaranlage erworben werden kann, ohne auf die Kleinunternehmerregelung verzichten zu müssen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand erheblich.

Wegfall der unentgeltlichen Wertabgabe

Seit Januar 2023 entfällt sowohl die Einkommenssteuer als auch die Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 30 kWp. Diese Regelung gilt rückwirkend für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommen wurden und betrifft unter bestimmten Bedingungen auch Mehrfamilienhäuser mit gemischter Nutzung. Darüber hinaus sind die meisten privaten Solaranlagenbetreiber seit dem 1. Januar 2023 von der Umsatzsteuer auf selbst verbrauchten Strom befreit. Für Betreiber, deren Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000 Euro und im Vorjahr unter 22.000 Euro liegt, entfällt zudem die Pflicht zur regelmäßigen Umsatzsteuer-Erklärung, ebenfalls rückwirkend ab 2022.

Verkauf von Solarstrom eines Mehrfamilienhauses an Mieter

PV-Anlagenbetreiber, die Strom an Mieter weiterverkaufen, unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Wenn jedoch die Kleinunternehmerregelung gewählt wurde, entfällt diese Steuer bis auf Weiteres.

Der Nullsteuersatz gilt für Solarmodule und wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, Solarkabel und Dachhalterungen, die notwendig sind, um eine PV-Anlage zu betreiben.

Achtung! Keine Abschreibungen möglich

Mit der Steuerbefreiung entfällt auch die Möglichkeit, Anschaffungskosten und Sonderabschreibungen steuerlich geltend zu machen. Lediglich Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Reparaturen stehen, können noch steuerlich abgesetzt werden.

PV-Eigenverbrauch für die Photovoltaik Steuer ermitteln

Die zu erwartende Einkommenssteuer auf den PV-Eigenverbrauch kann man leicht selbst ermitteln. Bei der pauschalen Ermittlung wird ein Betrag von 20 Cent pro verbrauchter kWh angesetzt. Alternativ kann der Wiederbeschaffungswert herangezogen werden, falls der Strompreis des Energieversorgers unter 20 Cent pro kWh liegt.

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Tipps & Tricks bei der PV-Steuer auf Eigenverbrauch

Wer Steuern komplett vermeiden möchte, sollte die Anlage als Liebhaberei deklarieren, insbesondere bei Anlagen unter 10 kWp. Bei größeren Anlagen lohnt sich die Anmeldung als Kleinunternehmer, um von Steuererleichterungen zu profitieren und Reparatur- und Wartungskosten abzusetzen.

Fazit

Mit den neuen Steuerregelungen ab 2023 wurde die Bürokratie für PV-Anlagenbetreiber deutlich reduziert. Besonders der Nullsteuersatz und die Einkommenssteuerbefreiung bieten finanzielle Vorteile für private Solaranlagenbesitzer. Es lohnt sich, vor der Installation einer PV-Anlage eine Fachberatung in Anspruch zu nehmen, um alle steuerlichen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Häufig gestellte Fragen:

Muss ich für meine Photovoltaikanlage 2025 noch Umsatzsteuer zahlen?

Nein, seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp. Du profitierst von einem Nullsteuersatz, sowohl bei der Anschaffung als auch bei der Einspeisung von Strom.


Welche PV-Anlagen sind von der Einkommenssteuer befreit?

Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp sowie auf Mehrfamilienhäusern mit bis zu 15 kWp pro Wohneinheit sind von der Einkommenssteuer befreit, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.


Kann ich die Kosten meiner Photovoltaikanlage noch abschreiben?

Mit der Steuerbefreiung für PV-Anlagen entfällt die Möglichkeit, Anschaffungskosten steuerlich abzusetzen. Nur Handwerkerleistungen für Reparaturen können noch in der Steuererklärung geltend gemacht werden.


Wann muss ich ein Gewerbe für meine Photovoltaikanlage anmelden?

Ein Gewerbe musst Du anmelden, wenn Deine Photovoltaikanlage eine Leistung von mehr als 10 kWp hat und ein Umsatz von über 22.000 Euro im Jahr zu erwarten ist. Diese Regelung ist jedoch weniger relevant geworden, da für kleinere Anlagen keine Umsatzsteuer mehr anfällt.


Was ist der Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen?

Der Nullsteuersatz bedeutet, dass für Photovoltaikanlagen keine Umsatzsteuer mehr erhoben wird. Dies gilt für die Anschaffung, Installation und den Betrieb der Anlage, inklusive der Einspeisung des erzeugten Stroms.


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