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Grundlagen und Anforderungen

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Katharina Wendlandt

14.08.2024

Du kannst Photovoltaikanlagen auf fast jedem Gebäudetyp installieren, um umweltfreundlich Strom zu erzeugen. Doch ob Du tatsächlich Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung hast, hängt von verschiedenen Anforderungen ab. Diese Anforderungen beschreiben, welche Gebäudearten für die Installation von Solarmodulen förderfähig sind. Damit die EEG-Vergütung greifen kann, muss jedes potenzielle Objekt der Bauordnung entsprechend als Gebäude definiert sein.

Grundlagen und Anforderungen

Damit Du eine Einspeisevergütung erhältst, müssen das Gebäude und dessen Typ den regulären Anforderungen entsprechen. Ein zentraler Punkt ist der Schutz von Mensch, Tier und Dingen. Dieser Schutzaspekt ist entscheidend für die Anerkennung eines Gebäudes im Sinne des EEG. Beispielsweise dürfen Gebäude nicht vorrangig zur Installation von Photovoltaikanlagen errichtet werden, da sonst Dein Vergütungsanspruch erlischt. Beispiele für Gebäudetypen, die nur bedingt Anspruch auf die erhöhte Einspeisevergütung haben, sind Gewächshäuser, Terrassenüberdachungen oder Unterstände.

Definition von Gebäuden im EEG

Das EEG orientiert sich bei der Definition von Gebäuden an der Musterbauordnung. Demnach sind Gebäude selbstständig nutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und vorrangig dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen. Diese Definition ist entscheidend, da nur Anlagen, die auf solchen Gebäuden installiert werden, Anspruch auf die EEG-Einspeisevergütung haben. Ein weiterer Faktor ist die bauliche Struktur des Gebäudes, insbesondere ein fester Abschluss nach oben. Eine Dacheindeckung aus Solarmodulen kann dabei als vollständig anerkannt werden, wenn sie die Kriterien erfüllt.

Der Schutz von Mensch, Tier und Dingen

Für förderfähige Gebäudearten ist der Schutz von Mensch, Tier und Dingen vor Witterung, Hitze, Kälte und anderen Umwelteinflüssen essenziell. Damit dieser Schutz greift, muss das Gebäude betretbar sein, was bedeutet, dass es über eine Mindesthöhe verfügen muss, sodass ein Mensch in aufrechter Haltung hinein- und hinausgehen kann. Diese Schutzfunktion ist einer der zentralen Faktoren der Gebäudedefinition im EEG.

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Einfluss des Installationszeitpunkts auf die Förderung

Ebenfalls von Bedeutung ist der Zeitpunkt der Montage der Solarmodule. Der Installationszeitpunkt hängt davon ab, ob ein Gebäude dem Schutz von Mensch, Tier und Dingen dient. Der Verwendungszweck des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Installation klar sein, und eine Änderung des Zwecks kann sich auf die Förderfähigkeit auswirken. Soll der Verwendungszweck im Laufe der Zeit geändert werden, kann dies Einfluss auf die Genehmigung einer Photovoltaikanlage haben. Um die höhere Einspeisevergütung auf Dachanlagen zu erhalten, müssen alle diese Punkte den Anforderungen an Gebäude gerecht werden.

Förderfähige Gebäudearten im Detail

Während die meisten Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, Werks- oder Industriehallen installiert werden, gibt es auch andere Gebäudearten, die sich für PV-Anlagen mit Einspeisevergütung eignen. Das EEG schränkt jedoch die Förderfähigkeit auf Gebäude ein, die nicht vorrangig für die Erzeugung von Solarstrom errichtet wurden. Beispiele dafür sind Schuppen, Überdachungen, Unterstände, Gewächshäuser oder Viehställe.

Diese Gebäudearten bieten oft ungenutzte Dachflächen, die durch den Einsatz von Solarmodulen wirtschaftlich genutzt werden können, ohne die ursprüngliche Funktion des Gebäudes zu beeinträchtigen, was sie besonders attraktiv für eine zusätzliche Einnahmequelle macht.

Gewächshäuser als Sonderfall

Gewächshäuser stellen einen Sonderfall dar. Sie sind in der Regel nicht förderfähig, wenn sie vorrangig zur solaren Stromerzeugung genutzt werden. Entscheidend ist die wirtschaftliche Ausrichtung: Das Gewächshaus muss primär der Pflanzenzucht dienen. Wenn jedoch Flächen ausschließlich zur Installation von Photovoltaikanlagen genutzt werden, erlischt der Anspruch auf die EEG-Vergütung.

Energie auf der Überholspur

Nicht nur Häuser und Freiflächen eignen sich für Photovoltaik - wusstest du, dass es Solarstraßen gibt? In einigen Ländern, wie Frankreich und den Niederlanden, wurden Teststrecken gebaut, bei denen die Fahrbahn aus Solarmodulen besteht. Diese Solarstraßen erzeugen Strom direkt unter den Autos, die darüber fahren! Auch wenn sie noch in der Testphase sind, könnten solche Straßen in Zukunft zur Stromversorgung von Straßenbeleuchtung oder E-Auto-Ladestationen beitragen.

Holzschuppen und Unterstände

Holzschuppen und Unterstände bieten ein weiteres interessantes Beispiel für die Anwendung des EEG. Holzschuppen sind nicht förderfähig, wenn sie vorrangig für die Erzeugung von Solarstrom errichtet werden. Wird jedoch ein Holzschuppen primär zur Lagerung von Holz oder anderen Materialien genutzt und nur sekundär mit einer PV-Anlage ausgestattet, könnte ein Anspruch bestehen. Ähnlich verhält es sich bei Unterständen: Ein Unterstand, der beispielsweise zur Lagerung von Forstfahrzeugen oder Baumaterialien dient, kann förderfähig sein, wenn er eine tragfähige Konstruktion aufweist, die das Gewicht der Solarmodule trägt.

Ein Beispiel zeigt, dass ein Unterstand für die Lagerung von Forstfahrzeugen und Holz von der Clearingstelle EEG als förderfähig anerkannt wurde, weil er auf einem bereits asphaltierten Grund errichtet wurde und seine primäre Funktion klar der Schutz von Dingen war. Das EEG legt hier besonderen Wert darauf, dass durch solche Baumaßnahmen nicht unnötig Flächen versiegelt werden.

Weitere Artikel zum Thema:

Terrassenüberdachungen und ihr Förderstatus

  • Bei Terrassenüberdachungen hängt die Förderfähigkeit stark vom Einzelfall ab. Ein Terrassendach, das lediglich zur Verschattung dient, erfüllt in der Regel nicht die Anforderungen an den Schutz von Menschen, Tieren oder Dingen und ist daher nicht förderfähig.

  • Eine Terrassenüberdachung gilt nur dann als Gebäude, wenn sie eine bauliche Einheit mit dem Wohngebäude bildet. Die Clearingstelle EEG hat in einigen Fällen klargestellt, dass der räumliche Umfang eines Gebäudes im Einzelfall bestimmt werden muss, und dass eine funktionale und konstruktive Verbindung mit dem Hauptgebäude notwendig ist, um als förderfähig zu gelten.

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Hühnerställe und ihre Besonderheiten

Auch Hühnerställe können unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der Hühnerstall muss klar den Tieren Schutz bieten und für Menschen begehbar sein. Ein Beispiel aus der biologischen Landwirtschaft zeigt, dass die Förderfähigkeit verloren gehen kann, wenn die Solaranlage vor der eigentlichen Dachverkleidung installiert wird, da dann die primäre Schutzfunktion für die Tiere nicht mehr gegeben ist.

Gerichtliche Entscheidungen und Präzedenzfälle

Es gibt auch gerichtliche Entscheidungen, die gegen die Förderfähigkeit von Unterständen gesprochen haben. Ein Fall, in dem ein Unterstand für Tomaten keine EEG-Förderung erhielt, zeigt, dass Unterstände selbst nicht über die typischen Eigenschaften eines Gebäudes verfügten.

  • Die Justiz entschied in diesem Fall, dass der Anbau von Tomaten nicht ausreichte, um eine Schutzfunktion für Dinge anzuerkennen, da die wirtschaftlichen Erträge des Anbaus nicht die Kosten des Unterstands decken würden.

  • Ein weiteres Urteil befasste sich mit einem Unterstand, der für Baumaterial und Fahrzeuge genutzt wurde, aber so konstruiert war, dass er hauptsächlich der Installation von Photovoltaikanlagen diente. Auch hier wurde die Förderung abgelehnt.

Fazit

Die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist stark von der Zweckbestimmung des Gebäudes abhängig. Gebäude müssen in erster Linie dem Schutz von Mensch, Tier oder Dingen dienen, um förderfähig zu sein. Für andere Gebäudetypen, die nicht vorrangig zur Solarstromerzeugung errichtet wurden, ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, um Deinen Anspruch auf eine EEG-Förderung zu sichern.

Insbesondere die Clearingstelle EEG spielt hier eine entscheidende Rolle, indem sie im Einzelfall prüft, ob die Anforderungen erfüllt sind. Gerichtliche Präzedenzfälle zeigen zudem, dass die Auslegung der Förderkriterien komplex sein kann und individuelle Umstände eine wesentliche Rolle spielen.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Voraussetzungen müssen Gebäude erfüllen, um förderfähig für die EEG-Einspeisevergütung zu sein?

Gebäude müssen gemäß der Musterbauordnung als selbstständig nutzbare, überdachte bauliche Anlagen definiert sein, die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen.


Kann ich eine Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage auf einem Gewächshaus erhalten?

Ja, aber nur, wenn das Gewächshaus primär für den Pflanzenanbau genutzt wird und nicht hauptsächlich zur Stromerzeugung dient.


Ist mein Terrassendach für die EEG-Einspeisevergütung förderfähig?

Dies hängt vom Einzelfall ab. Wenn das Terrassendach eine bauliche Einheit mit dem Wohngebäude bildet und Schutzfunktionen erfüllt, könnte es förderfähig sein.


Sind Hühnerställe für die EEG-Einspeisevergütung geeignet?

Hühnerställe können förderfähig sein, wenn sie den Tieren Schutz bieten und für Menschen begehbar sind. Der Hauptzweck muss dem Tierschutz dienen.


Welche Anforderungen gelten für die EEG-Förderfähigkeit von Holzschuppen?

Holzschuppen müssen primär dem Schutz von Dingen, wie der Lagerung von Holz, dienen. Sie dürfen nicht vorrangig für die Installation von Photovoltaikanlagen errichtet werden, um förderfähig zu sein.


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