PV Marktstammdatenregister
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Die Anmeldung im Marktstammdatenregister
Solaranlagen in Deutschland müssen vor Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Der Hintergrund ist, dass die Bundesregierung mit der Registrierung sehen möchte, wie viele Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert werden und wie sich der bundesweite Ausbau gestaltet. Aus diesem Grund wurde das Marktstammdatenregister geschaffen. Die Registrierung ist für Anlagenbetreiber verpflichtend, jedoch nicht mit Kosten verbunden.
Neben der PV-Anlage müssen auch Stromspeicher bzw. Batteriespeicher für Solaranlagen im Register eingetragen werden. Das bedeutet für Dich als Anlagenbetreiber, dass sowohl die PV-Anlage als auch der Solarstromspeicher angemeldet werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
- PV Wissen aktuell: Was ist das Marktstammdatenregister?
- Solaranlage anmelden: Welche Daten sind erforderlich?
- Diese Anlagen werden im Marktstammdatenregister registriert
- Reicht die Eintragung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur?
- Ältere Solaranlagen mit Inbetriebnahme vor dem 31. Januar 2019
- PV-Anlagen registrieren: Welche Daten werden abgefragt?
- Registrierung Marktstammdatenregister: Diese technischen Daten der Solaranlage werden abgefragt
- Die Anmeldung des Stromspeichers beim Marktstammdatenregister
- Weiterführende Informationen zur Registrierung im Marktstammdatenregister
- Fazit
PV Wissen aktuell: Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine staatliche Behörde, die für die Registrierung von Solaranlagen zuständig ist. Diese Behörde ist in den Strom- und Gasmarkt in Deutschland eingegliedert. Somit können sämtliche Akteure im Energiebereich von Strom und Gas das Register nutzen.
Das MaStR vereinfacht die Erfassung und Verwaltung von Daten im Bereich Solarstrom und Gas und trägt so zur Verbesserung der Datenqualität bei.
Solaranlage anmelden: Welche Daten sind erforderlich?
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Wichtig zu wissen: Wenn Du Deine Solaranlage anmelden möchtest, musst Du dafür die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen einhalten. Das bedeutet, nach der Inbetriebnahme der PV-Anlage muss diese innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, behält sich die Bundesnetzagentur vor, ein Bußgeld nach EnWG (§ 95) zu verhängen.
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Vielmehr noch: Du gehst ohne Anmeldung das Risiko ein, ie EEG-Vergütung zu verlieren. Dieser Bußkatalog ist im EEG 2021 festgehalten und somit rechtsgültig.

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Diese Anlagen werden im Marktstammdatenregister registriert
Diese Anlagen werden im Marktstammdatenregister registriert
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Die jeweilige Photovoltaikanlage, die direkt an das Stromnetz angeschlossen ist
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Balkonkraftwerke bzw. Balkon-Solaranlagen
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PV-Anlagen, die nur für den Eigenverbrauch installiert werden, dennoch über das Hausnetz eine direkte Verbindung vom lokalen Netzbetreiber haben
Das bedeutet, dass Photovoltaik-Inselanlagen nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen, da sie nicht mit dem lokalen Stromnetz verbunden sind.
Reicht die Eintragung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur?
Nein, da es sich hier um zwei unterschiedliche Institutionen handelt. Auch wenn Deine PV-Anlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet wurde, reicht dies nicht aus. Eine separate Anmeldung im Marktstammdatenregister ist also erforderlich. Hintergrund dieser doppelten Anmeldung sind Regelungen der Datenschutzgrundverordnung, die eine Weitergabe einer Behörde an eine weitere Institution verhindern.
Inbetriebnahme vor dem 31.01.2019
PV-Anlagenbetreiber mit Inbetriebnahme ihrer Anlage vor dem 31. Januar 2019 hatten die Möglichkeit, ihre Anlage bis zum 31. Januar 2021 nachträglich einzutragen. Insbesondere für jene Anlagenbetreiber, die Strom einspeisen, um eine Einspeisevergütung zu erhalten, bot die Anmeldung die Grundlage zur Auszahlung!
PV-Anlagen registrieren: Welche Daten werden abgefragt?
Im Marktstammdatenregister werden alle relevanten Stammdaten des Anlagenbetreibers erfasst. Dazu gehören:
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Vor- und Zuname des Anlagenbetreibers
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Adresse
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Unternehmerform
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Spezifische Standortangabe
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Technische Daten der Solaranlage
Beim Ausfüllen des Online-Formulars stellt das Register eine Registrierungshilfe zur Verfügung, die das Ausfüllen der erforderlichen Daten vereinfacht. Erforderlich sind nur drei Schritte:
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Die Registrierung als Benutzer im Online-Portal des Marktstammdatenregisters
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Die Registrierung des Anlagenbetreibers
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Die Registrierung der Photovoltaikanlage
Das Webportal des Marktstammdatenregisters führt Dich durch den Anmeldeprozess. Dabei werden hilfreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Die abgefragten Daten sind einfach und schnell zu erklären, wie zum Beispiel die Art der Anlage, das konkrete Datum der Inbetriebnahme, Standort und weitere technische Daten. Ausgewählt werden muss der Anschluss-Netzbetreiber vor Ort. Zum Schluss, und das ist wichtig als Beleg für die Registrierung, wird die Bestätigung zur Registrierung im Marktstammdatenregister heruntergeladen.
Registrierung Marktstammdatenregister: Diese technischen Daten der Solaranlage werden abgefragt
Die Bundesregierung möchte einen detaillierten Einblick in alle installierten Photovoltaikanlagen in Deutschland erhalten. Nur so wird der Fortschritt des Ausbaus erneuerbarer Energien ersichtlich. Aus diesem Grund werden insbesondere technische Daten abgefragt, die Schlüsse auf die Stromversorgung ziehen lassen.
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Das technische Datenblatt der Solaranlage sowie des Wechselrichters
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Das Typenschild des Wechselrichters
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Das Inbetriebnahme-Protokoll durch den Elektriker oder Netzbetreiber
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Die offizielle Rechnung des Installateurs der PV-Anlage
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Der Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber

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Die Anmeldung des Stromspeichers beim Marktstammdatenregister
Immer mehr Verbraucher entscheiden sich beim Kauf einer Photovoltaikanlage auch für einen Stromspeicher, mit dem deutlich weniger Strom hinzugekauft werden muss. Bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister gehört die Eintragung des Solarstromspeichers ebenfalls dazu. Ohne diese Eintragung läufst Du Gefahr, Deine EEG-Zahlungen zu verlieren. Die Registrierung des Batteriespeichers ist demzufolge ebenso verpflichtend.
Weiterführende Informationen zur Registrierung im Marktstammdatenregister
Die Registrierung Deiner Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister ist ein wichtiger Schritt, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und von möglichen Vergütungen und Förderungen zu profitieren. Im Folgenden findest Du wesentliche Informationen und Begrifflichkeiten.
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Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer PV-Anlage
Eine Photovoltaikanlage gilt als in Betrieb genommen, sobald sie das erste Mal Solarstrom erzeugt, der außerhalb der Anlage genutzt wird. Dieser Zeitpunkt ist laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entscheidend für die Registrierung.
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Nachweis zum erstmaligen Stromverbrauch
Der Nachweis des erstmaligen Stromverbrauchs kann einfach durch den Anschluss eines Verbrauchsgeräts wie einer Glühbirne erbracht werden. Dies zeigt, dass die Anlage erfolgreich in Betrieb genommen wurde.
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Wie gestalten sich die Eigentumsverhältnisse einer Solaranlage?
Der Betreiber einer PV-Anlage ist in der Regel die Person, bei der die Anlage installiert wurde. Der Eigentümer hingegen ist die Person, die die Anlage bezahlt hat und im Kaufvertrag als Käufer eingetragen ist. Betreiber und Eigentümer müssen nicht zwingend dieselbe Person sein.
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Verantwortung für die Datenpflege
Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister bist Du als Betreiber verpflichtet, die Daten Deiner Anlage aktuell zu halten. Dies umfasst Änderungen bei der Leistung, dem Standort oder den Eigentumsverhältnissen.
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Rechtliche Konsequenzen bei fehlender Registrierung
Eine fehlende oder verspätete Registrierung im Marktstammdatenregister kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Bußgeldern und dem Verlust von Vergütungen für eingespeisten Solarstrom. Es ist daher wichtig, die Registrierung fristgerecht durchzuführen.
Fazit
Die Eintragung in das Marktstammdatenregister ist notwendig, aber einfach. Auf dem Webportal wirst Du durch den Anmeldeprozess geführt, die erforderlichen Daten umfassen persönliche Daten wie Adresse und Standort sowie technische Daten wie die Leistungskapazität der Anlage. Wenn Du Deine PV-Anlage nicht im Marktstammdatenregister anmeldest, läufst Du Gefahr, die Zahlungen der Einspeisevergütung zu verlieren. Inselanlagen hingegen müssen nicht registriert werden, da sie keine direkte Verbindung zum Stromnetz haben.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist das Marktstammdatenregister (MaStR)?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein zentrales Register in Deutschland, das alle Daten von Energieanlagen, wie Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern, erfasst. Es dient der Transparenz und Unterstützung der Energiewende.
Muss ich meine Solaranlage im Marktstammdatenregister registrieren, wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist?
Ja, auch wenn Deine Solaranlage bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet ist, ist eine separate Registrierung im Marktstammdatenregister erforderlich. Dies ist aufgrund der Datenschutzgrundverordnung notwendig.
Welche Fristen muss ich bei der Registrierung meiner Solaranlage beachten?
Du musst Deine Solaranlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister anmelden. Ein Versäumnis kann zur Zurückhaltung der Einspeisevergütung und zu Bußgeldern führen.
Was passiert, wenn ich meine Solaranlage nicht im Marktstammdatenregister anmelde?
Wenn Du Deine Solaranlage nicht anmeldest, riskierst Du den Verlust der Einspeisevergütung und möglicherweise ein Bußgeld. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte nicht versäumt werden.
Muss ich auch meinen Batteriespeicher im Marktstammdatenregister registrieren?
Ja, auch der Batteriespeicher muss separat im Marktstammdatenregister registriert werden. Dies ist erforderlich, um Förderungen oder Vergütungen wie die EEG-Vergütung nicht zu verlieren.
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