PV Dachflächen Vermietung
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Einnahmen durch die Energiewende: Dachflächenvermietung für Photovoltaik
Viele Gebäude haben große Dachflächen. Warum diese ungenutzt lassen, wenn Du sie doch vermieten kannst? Als Hauseigentümer, der selbst keine PV-Anlage installieren möchte oder zusätzlich zur eigenen Solaranlage noch immer ausreichend Platz hat, kannst Du vom Boom der Photovoltaikanlagen profitieren.
In diesem Artikel erfährst Du, wie lukrativ es sein kann, Dachflächen für Solaranlagen zu vermieten und wie Du stabile Einnahmen generieren kannst. Der Gedanke ist nicht abwegig, da die Energiewende einen Trend hervorgebracht hat, bei dem keine Rückkehr zu erwarten ist: Dachflächen für die Solarstromerzeugung zu nutzen. Aus diesem Grund gibt es bereits Unternehmen, die sich speziell auf die Vermietung von Dachflächen für Solarprojekte spezialisiert haben.
Inhaltsverzeichnis
- Schnelle Informationen
- Allgemeine Informationen zum Thema Dachflächenvermietung für PV
- Voraussetzungen zum Vermieten von Dachflächen für Photovoltaik
- Welche Dacharten eignen sich zur Photovoltaik Vermietung?
- Die Vergütung für die Dachvermietung
- Win-Win-Situation: Dachflächenvermietung gegen Sanierung von Asbestdächern
- Einen ökologischen Fußabdruck setzen
- Welche Gebäude eignen sich zur Dachflächenvermietung?
- Wer ist für Wartung & Pflege der PV-Anlage verantwortlich?
- Muss für die Dachvermietung Steuern gezahlt werden?
- Fazit
Schnelle Informationen
Die Dachflächenvermietung für Photovoltaik stellt eine lukrative Einnahmequelle für die nächsten 20 bis 40 Jahre dar. Um eine Photovoltaikanlage zu installieren, muss das Dach den aktuellen Anforderungen entsprechen. Es muss intakt und auch die nächsten 20 Jahre ohne Reparaturen nutzbar sein.
Alternativ kannst Du ein sanierungsbedürftiges Dach vom Investor sanieren lassen, um es anschließend für die Solaranlage zu nutzen. Diese Variante ist eine Option der Vergütung anstatt einer Miete. Es eignen sich alle gängigen Schräg- oder Flachdächer mit idealer Ausrichtung nach Süden und entsprechender Neigung.
In Frage kommen in der Regel nur Dächer mit einer Mindestfläche von 1000 Quadratmetern. Die Vergütung für eine Dachfläche für Photovoltaik liegt in der Regel zwischen 60 und 90 Euro pro Quadratmeter bei einer Vertragslaufzeit von 20 bis 40 Jahren, kann jedoch individuell verhandelt werden.
Generell sind für die Vermietung einer Dachfläche Steuern fällig. Da es sich jedoch um die Installation einer Photovoltaikanlage handelt, kannst Du eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12a UStG beantragen.
Weitere Artikel zum Thema:
Allgemeine Informationen zum Thema Dachflächenvermietung für PV
Bei der Dachflächenvermietung überlässt Du als Eigentümer eines Gebäudes einem Investor die Dachfläche zur Nutzung einer Photovoltaikanlage. Vereinbart wird eine entsprechende Vergütung inklusive einem rechtsgültigen Mietvertrag der Dachfläche.

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Voraussetzungen zum Vermieten von Dachflächen für Photovoltaik
Photovoltaikanlagen können nur auf Dächern installiert werden, die den allgemeinen Anforderungen entsprechen. So sollte das Dach nicht älter als 20 Jahre sein, über eine Mindestgröße verfügen und in einem sehr guten Zustand sein, sodass die Solarmodule sicher montiert werden können. Darüber hinaus muss das Dach für weitere 20 Jahre nutzungstauglich sein, ohne dass Reparaturen vorgesehen sind. Unvorhergesehene Witterungsbedingungen, die Schäden anrichten können, sind davon ausgeschlossen. Darüber hinaus muss das Dach die Last der Solarmodule tragen können.
Auch eine Verschattung der Dachflächen ist ungünstig für die Vermietung, da jeder Schattenwurf den Stromertrag mindert und für finanzielle Einbußen sorgt.
Welche Dacharten eignen sich zur Photovoltaik Vermietung?
Ideal sind Schrägdächer mit einer Dachneigung von ca. 35 Grad sowie einer Ausrichtung nach Süden. Die südliche Ausrichtung von Dächern gilt in Deutschland als ideal. Anders als bei privaten Eigenheimen, die auch bei Ost-West-Ausrichtung hohe Stromerträge erzielen können, sollte bei einer Dachflächenvermietung von vornherein ein hoher Stromertrag das Ziel sein.
Die Vergütung für die Dachvermietung
Je nach Vereinbarung erhältst Du als Dacheigentümer eine festgelegte Vergütung für die Dachvermietung. Diese kann monatlich, quartalsweise oder als einmalige Summe für den gesamten Zeitraum vereinbart werden. Alternativ gibt es auch andere Möglichkeiten. So könnte der Investor die vorherige Sanierung des Daches übernehmen und darf im Anschluss die Dachfläche mieten.
Bei der Vermietung von Dachflächen für Photovoltaik gibt es verschiedene Methoden der Vergütung. Diese Optionen stehen Dir zur Verfügung:
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Mietpreis pro Quadratmeter : Dabei spielt der Solarertrag keine Rolle. Du kannst mit etwa 60 bis 90 Euro pro Quadratmeter Dachfläche rechnen.
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Beteiligung am Gewinn : Ebenso möglich wäre statt einer regulären Miete eine Gewinnbeteiligung festzulegen. Das würde bedeuten, der Mieter zahlt einen Teil der Vergütung an Dich als Eigentümer des Daches. So sind fünf bis zehn Prozent Beteiligung am Gewinn der Solarstromvergütung möglich.
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Einmalige Zahlung : Anhand der Größe der PV-Anlage wird der wahrscheinlich zu erwartende Ertrag über den Mietzeitraum ermittelt. So erhältst Du einen einmaligen Betrag für die Vermietung Deiner Dachflächen für Photovoltaik.
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Kostenlose Dachsanierung : Das Solarunternehmen saniert Dein Dach als Vergütung für die Nutzung. Zahlungen darüber hinaus sind ebenfalls möglich, aber eher ungewöhnlich.
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Direktbezug des eigenen Solarstroms : Diese Variante ist sogar im EEG geregelt und daher vorgesehen. Du zahlst lediglich einen sehr günstigen Preis für den umweltfreundlichen Solarstrom.
Mit der Sonne einmal um die Welt
2016 wurde der erste solarbetriebene Flug um die Welt abgeschlossen! Das Flugzeug „Solar Impulse 2“ flog ohne einen Tropfen Treibstoff, nur mit Hilfe von Photovoltaik, über 40.000 Kilometer um die Erde. Es hatte über 17.000 Solarzellen an der fast 72 m Spannweite angebracht und schaffte den Weltrekordflug in 17 Etappen – ein eindrucksvolles Beispiel für die Leistungsfähigkeit der Solarenergie!
Win-Win-Situation: Dachflächenvermietung gegen Sanierung von Asbestdächern
Ein besonderer Punkt ist die Dachsanierung alter Gebäude mit Asbestdächern. In der Regel ist eine solche Sanierung sehr kostspielig, kann aber von einem Investor vollständig übernommen werden. Denn wer große Dachflächen anmieten will, bietet häufig die Sanierung von Dächern mit Asbest an.
Einen ökologischen Fußabdruck setzen
Auch wenn Du selbst keine Solaranlage installierst, leistest Du mit der Dachvermietung für Photovoltaik einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. So trägst Du nicht nur zu den Zielen der Klimawende bei, sondern unterstützt auch die Reduzierung hoher Stromkosten.
Denkbar ist ebenso, kleinen regionalen Betrieben die Dachvermietung für Solaranlagen anzubieten. Die Dachvermietung hilft so, ungenutzte Flächen sinnvoll zu nutzen und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien, wodurch langfristig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert wird. Du profitierst so nicht nur finanziell, sondern trägst aktiv zur Schonung wertvoller Ressourcen bei.
Welche Gebäude eignen sich zur Dachflächenvermietung?
Zur Dachflächenvermietung eignen sich vor allem Gebäude mit großen, ungenutzten Dachflächen, die für Photovoltaikanlagen wirtschaftlich interessant sind. Dabei spielen sowohl die Größe als auch die Beschaffenheit des Daches eine wichtige Rolle.
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Gebäude mit großen Dachflächen von wenigstens 1000 Quadratmetern
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Lager- bzw. Industriehallen
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Landwirtschaftliche Gebäude wie Stallanlagen oder Tierproduktionsanlagen
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Großbetriebe
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Landwirtschaftliche Gebäude wie Stallanlagen oder Tierproduktionsanlagen
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Großbetriebe
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Hallenbäder
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Kommunale Einrichtungen
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Schulen
Voraussetzung für die Dachflächenvermietung ist natürlich, dass Du selbst keinen Solarstrom nutzen möchtest. Gerade landwirtschaftliche Betriebe können mit der Vermietung ihrer landwirtschaftlichen Gebäude zusätzliche Verdienste erzielen.

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Wer ist für Wartung & Pflege der PV-Anlage verantwortlich?
Bei vermieteten Dachflächen für PV-Anlagen ist der Investor bzw. Mieter für die Wartung und Pflege dieser Anlagen verantwortlich. Er übernimmt die Kosten der jährlichen Wartung, Pflege und eventueller Reparaturen. Somit entstehen Dir als Eigentümer der Dachflächen keinerlei zusätzliche Kosten der Photovoltaikanlage.
Muss für die Dachvermietung Steuern gezahlt werden?
Wer Dachflächen vermietet, wird automatisch zum Vermieter und muss seine aus der Vermietung entstehenden Gewinne versteuern. Handelt es sich um die Vermietung der Dachfläche für eine Photovoltaikanlage, kannst Du eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung beantragen. Dies besagt der § 4 Nr. 12a UStG.
Wird als Entgelt der Miete eine Dachsanierung ausgehandelt, hat auch dies Auswirkungen auf die Steuer.
Fazit
Als Eigentümer großer Immobilien wie landwirtschaftlich genutzte Gebäude, Hallenbäder, Lager- und Industriehallen oder Großbetriebe kannst Du mit der Vermietung Deiner Dachflächen zusätzliche Einnahmen generieren. Dies ist umso günstiger, da in der Regel nur Flächen ab 1000 Quadratmeter für Investoren interessant sind. Mit solchen Maßnahmen leistest Du einen wichtigen Schritt zur Energiewende und setzt einen ökologisch wertvollen Fußabdruck im Sinne der Klimaziele.
Häufig gestellte Fragen:
Was sind die Voraussetzungen, um meine Dachfläche für eine Photovoltaikanlage zu vermieten?
Dein Dach sollte eine Mindestfläche von 1000 Quadratmetern haben, in gutem Zustand sein und mindestens 20 Jahre ohne größere Reparaturen nutzbar sein. Eine ideale Ausrichtung nach Süden ist ebenfalls vorteilhaft.
Wie viel Geld kann ich durch die Vermietung meiner Dachfläche für Photovoltaik verdienen?
Die Vergütung variiert je nach Standort und Nachfrage, liegt aber typischerweise zwischen 60 und 90 Euro pro Quadratmeter bei einer Vertragslaufzeit von 20 bis 40 Jahren.
Wer ist für die Wartung und Pflege der Photovoltaikanlage auf meiner vermieteten Dachfläche verantwortlich?
Der Investor oder Mieter, der die Photovoltaikanlage installiert, ist für Wartung, Pflege und eventuelle Reparaturen verantwortlich. Dir als Eigentümer entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Muss ich Steuern auf die Einnahmen aus der Vermietung meiner Dachfläche zahlen?
Ja, die Einnahmen aus der Vermietung sind steuerpflichtig. Es kann jedoch eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12a UStG beantragt werden.
Kann ich mein Dach auch vermieten, wenn es sanierungsbedürftig ist?
Ja, in vielen Fällen übernehmen Investoren die Sanierung des Daches als Teil der Vergütung, insbesondere wenn es sich um Asbestdächer handelt. Dies kann eine kostengünstige Lösung für beide Parteien sein.
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