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So geht's richtig! PV-Abrechnung mit dem Netzbetreiber

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Katharina Wendlandt

24.08.2024

Um die Vergütung für den eingespeisten Strom aus Deiner Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu erhalten, musst Du einen Vertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber abschließen. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die PV-Abrechnung mit dem Netzbetreiber und regelt die Abnahme und Vergütung des erzeugten Solarstroms. Im Folgenden wird erläutert, wie der Vertrag geschlossen wird und welche Vereinbarungen enthalten sein müssen, damit Du als Solaranlagenbetreiber regelmäßig Deine Vergütungen erhältst. Dieser Beitrag gibt Dir einen Überblick über die wesentlichen Schritte bei der Einspeisung, Rechnungsstellung und Vergütung.

Grundlagen der PV-Abrechnung

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage bist Du berechtigt, eine Einspeisevergütung zu erhalten. Diese Berechtigung ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an der Anlage – der Betreiber kann eine andere Person als der Eigentümer sein. Für Eigenheimbesitzer ist es jedoch oft üblich, dass der Eigentümer auch gleichzeitig der Betreiber ist. Die Abnahme von Solarstrom durch Netzbetreiber ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den von Dir erzeugten Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. Das EEG gibt Dir als Anlagenbetreiber einen vorrangigen Anspruch auf den Anschluss Deiner Solaranlage an das Stromnetz sowie auf die unverzügliche Abnahme des Stroms.

Die Einspeisevergütung wird aus der EEG-Umlage finanziert. Diese Umlage wird auf alle Stromverbraucher in Deutschland umgelegt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber: 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Diese Netzbetreiber sind in vier geografische Regionen unterteilt und übernehmen den eingespeisten Strom von Photovoltaikanlagen, die in ihrem jeweiligen Gebiet angeschlossen sind.

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Netzbetreiber sind nicht nur verpflichtet, Solarstrom abzunehmen, sondern auch, die daraus entstehenden Ansprüche auf Vergütung zu erfüllen. Die Fälligkeit der Zahlungen ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem spielt die Menge des eingespeisten Stroms eine Rolle sowie die Einhaltung aller notwendigen Voraussetzungen durch Dich als Anlagenbetreiber, wie zum Beispiel die fristgerechte Anmeldung der Anlage und der Abschluss eines Einspeisevertrags. Die Verpflichtung zur Vergütung kann auch rückwirkend geltend gemacht werden, sofern Du nachweist, dass alle notwendigen Schritte ordnungsgemäß und fristgerecht durchgeführt wurden.

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Messkosten für PV-Anlagen

Für Dich als Betreiber einer Photovoltaikanlage fallen in der Regel Messkosten an. Diese Kosten entstehen durch die notwendige Messung des eingespeisten und bezogenen Stroms. Für kleinere Anlagen bis zu 30 kWp gibt es jedoch Möglichkeiten, diese Kosten zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung eines Einrichtungszählers ohne Rücklaufsperre, der sowohl den Einspeise- als auch den Bezugsstrom erfasst. Alternativ kann der Bezugsstrom auch pauschal abgerechnet werden. Beide Varianten erfordern keinen zweiten Bezugsstromzähler, was die Messkosten verringert.

Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung verschiedener Beteiligter, darunter die Eichbehörde, der Netzbetreiber, das Versorgungsunternehmen und das Finanzamt. Diese Zustimmung musst Du selbstständig und auf eigene Kosten einholen.

Anmeldung einer PV-Anlage

Die Anmeldung Deiner PV-Anlage ist zwingend erforderlich, um Vergütungseinbußen zu vermeiden. Eine der ersten Pflichten als Anlagenbetreiber ist die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister. Darüber hinaus gibt es weitere Meldepflichten gemäß § 71 des EEG 2023, die ebenfalls erfüllt werden müssen.

Auch müssen alle Vorgaben für eine eventuelle Direktvermarktung erfüllt sein, bevor eine Vergütung gezahlt wird. Verstöße gegen diese Pflichten können dazu führen, dass die Vergütung auf null reduziert wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die notwendigen Daten nicht rechtzeitig an das Register übermittelt wurden.

Ablauf der Einspeiseabrechnung von Photovoltaikanlagen

Für die Einspeiseabrechnung gibt es zwei Hauptmodelle: das Standardlastprofil (SLP) und die registrierte Lastgangmessung (RLM). Im privaten Bereich ist das SLP die gängigste Form, da es für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp verwendet wird.

  • Der Stichtag für die Abrechnung über das SLP ist immer der 31. Dezember des Kalenderjahres.

  • Du musst Deinen Zählerstand bis spätestens 28. Februar des Folgejahres an den Netzbetreiber übermitteln.

  • Dazu erhältst Du in der Regel eine Ablesekarte vom Verteilnetzbetreiber, auf der Du den Zählerstand eintragen und zurücksenden musst. Alternativ ist auch eine manuelle Ablesung möglich.

Für größere Anlagen mit mehr als 100 kWp Leistung wird die RLM verwendet. Diese Methode erfordert die Installation einer speziellen Messeinrichtung, die den Leistungswert in 15-Minuten-Intervallen erfasst. Diese kontinuierliche Messung ermöglicht eine genauere Abrechnung, erfordert jedoch auch höhere Investitionskosten für die Messeinrichtung.

Netzspannung mal anders!

Wusstest du, dass einige Länder tatsächlich riesige „Stromspeicher-Netze“ in Form von Staudämmen nutzen? Überschüssiger Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik wird dafür verwendet, Wasser in Hochspeicher zu pumpen. Bei Bedarf wird das Wasser dann abgelassen, um Turbinen anzutreiben – so wird der Solarstrom wortwörtlich zu „gespeichertem Wasser“!

Bemessungsleistung einer PV-Anlage

Die Bemessungsleistung einer Photovoltaikanlage ist die Summe der im jeweiligen Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden, geteilt durch die Summe aller verfügbaren Zeitstunden im gleichen Jahr.

  • Ein Kalenderjahr hat 8784 Stunden, von denen die vollen Stunden vor der ersten Stromerzeugung abgezogen werden. Diese Kennzahl hilft bei der Bestimmung der Effizienz und Leistung Deiner Anlage über das Jahr hinweg.

Die Bemessungsleistung ist besonders wichtig, um den langfristigen Ertrag und die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu bewerten, da sie auch Schwankungen durch saisonale Einflüsse oder unterschiedliche Sonneneinstrahlung berücksichtigt.

Gebühren für die Rechnungserstellung

Der Netzbetreiber darf seine Zahlungsverpflichtung weder von einem Vertrag noch von anderen Bedingungen abhängig machen. Es ist nicht erlaubt, zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit der PV-Abrechnung zu erheben. Der Netzbetreiber muss jedoch ordnungsgemäß darüber informiert werden, dass eine Einspeisung erfolgt. Dazu musst Du alle erforderlichen Schritte zur Vertragsaufnahme und Anmeldung vollständig und korrekt durchführen.

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Abschlagszahlungen durch den Netzbetreiber

Nach dem EEG 2021 sind Netzbetreiber verpflichtet, monatliche Abschläge zu zahlen. Diese Abschläge betreffen sowohl die Einspeisevergütung als auch die Marktprämie. Die Abschläge sind spätestens bis zum 15. Kalendertag eines jeden Monats zu leisten. Diese Regelung stellt sicher, dass Du regelmäßig und zeitnah für den eingespeisten Strom bezahlt wirst.

Auswahl des Netzbetreibers

Die Auswahl des Netzbetreibers ist nicht frei wählbar. Der Netzbetreiber, der für die Einspeisevergütung zuständig ist, hängt vom Anschlussort Deiner Photovoltaikanlage ab.

Das EEG legt fest, dass der wirtschaftlich günstigste Netzanschlusspunkt gewählt wird, der einem bestimmten Netzbetreiber zugeordnet ist. So wird die geografische Zugehörigkeit zur Grundlage für die Bestimmung des zuständigen Netzbetreibers, an den die Abrechnung und Zahlung der Einspeisevergütung erfolgt.

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Aktuelle Vergütungssätze

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist halbjährlich variabel und sinkt um 1 % alle sechs Monate. Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, gelten folgende Vergütungssätze:

  • Volleinspeisung : Bis 10 kWp erhalten 12,73 Cent/kWh, darüber hinaus 10,68 Cent/kWh.

  • Eigenverbrauch : Bis 10 kWp erhalten 8,03 Cent/kWh, darüber hinaus 6,95 Cent/kWh.

Fazit

Die PV-Abrechnung mit dem Netzbetreiber gestaltet sich für Dich als Anlagenbetreiber in Deutschland durch klare gesetzliche Vorgaben relativ unkompliziert. Das EEG schreibt die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Abnahme und Vergütung des eingespeisten Solarstroms vor, solange alle erforderlichen administrativen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Du solltest sicherstellen, dass Du alle Pflichten, wie die Anmeldung der Anlage, die Einhaltung der technischen Vorgaben und die ordnungsgemäße Rechnungsstellung, vollständig und fristgerecht erfüllst, um Deine Vergütungen ohne Abzüge oder Verzögerungen zu erhalten. Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt sicher, dass der Abrechnungsprozess transparent und reibungslos verläuft.

Insgesamt bietet das EEG klare Richtlinien für die Einspeisung und Vergütung von Solarstrom. Es schützt Deine Interessen und fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, indem es sicherstellt, dass der erzeugte Solarstrom abgenommen und angemessen vergütet wird. Dies trägt dazu bei, die Energiewende in Deutschland weiter voranzutreiben.

Häufig gestellte Fragen:

Welche Schritte sind notwendig, um eine PV-Anlage beim Netzbetreiber anzumelden?

Du musst Deine PV-Anlage im Marktstammdatenregister registrieren und alle erforderlichen Daten an den Netzbetreiber übermitteln. Zusätzlich sind weitere Meldepflichten gemäß dem EEG 2023 zu erfüllen.


Wie erfolgt die Abrechnung des eingespeisten Stroms bei einer Photovoltaikanlage?

Die Abrechnung kann entweder über das Standardlastprofil (SLP) für kleinere Anlagen oder die registrierte Lastgangmessung (RLM) für größere Anlagen erfolgen. Der Zählerstand muss jährlich zum Stichtag an den Netzbetreiber gemeldet werden.


Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen?

Für Anlagen mit Volleinspeisung bis 10 kWp beträgt die Vergütung 12,73 Cent/kWh, darüber hinaus 10,68 Cent/kWh. Bei Eigenverbrauch beträgt die Vergütung bis 10 kWp 8,03 Cent/kWh und darüber hinaus 6,95 Cent/kWh.


Fallen bei der PV-Abrechnung zusätzliche Gebühren an?

Nein, der Netzbetreiber darf keine zusätzlichen Gebühren für die PV-Abrechnung erheben. Er muss allerdings ordnungsgemäß informiert sein, dass eine Einspeisung erfolgt.


Wann sind Abschlagszahlungen durch den Netzbetreiber fällig?

Netzbetreiber müssen monatliche Abschlagszahlungen spätestens bis zum 15. Kalendertag eines jeden Monats leisten, um sicherzustellen, dass Betreiber zeitnah für den eingespeisten Strom bezahlt werden.


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