PV Anlagen - Netzanbindung
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Netzanbindung von Photovoltaikanlagen: Grundlagen und Verfahren
Die Anbindung Deiner Photovoltaikanlage (PV-Anlage) an das öffentliche Stromnetz ist ein zentraler Schritt, um erneuerbare Energien effektiv zu nutzen. Sobald Deine Anlage ans Netz angeschlossen ist, kannst Du den erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen und bei Bedarf auch Strom beziehen. Dies bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern sorgt auch für eine stabile Stromversorgung, falls es zu Ausfällen kommt – ein wesentlicher Unterschied zu Inselanlagen, die keine Verbindung zum öffentlichen Netz haben.
Die Rolle des Netzverknüpfungspunktes
Ein wichtiger Aspekt des Netzanschlusses ist der Netzverknüpfungspunkt. Dieser markiert den Übergang von Deiner privaten Stromerzeugung zum öffentlichen Netz. Der Netzbetreiber weist diesen Punkt auf Deinen Antrag hin zu und wählt dabei den wirtschaftlich günstigsten Punkt aus, um Kosten zu minimieren und die Effizienz des Netzanschlusses zu maximieren. Jeder Netzverknüpfungspunkt trägt somit nicht nur zur Integration erneuerbarer Energien bei, sondern unterstützt auch den Ausbau des Stromnetzes, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten.
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Zeitlicher Rahmen und Verfahrensweise
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland gibt Dir als Anlagenbetreiber einen rechtlichen Anspruch auf den Anschluss Deiner Anlage an das Stromnetz. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Anschluss unverzüglich zu ermöglichen. Du trägst die Kosten für den Netzanschluss vom Standort Deiner Anlage bis zum Verknüpfungspunkt selbst. Dies umfasst alle notwendigen Installationen und eventuell erforderliche Erdarbeiten.
Ab dem Netzverknüpfungspunkt übernimmt der Netzbetreiber die weiteren Kosten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Kosten fair verteilt werden und keine übermäßige finanzielle Belastung auf Dir lastet. Sollte der Netzbetreiber jedoch einen anderen als den wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt auswählen, beispielsweise um technische Anforderungen zu erfüllen, trägt er die daraus resultierenden zusätzlichen Kosten. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen längere Kabelstrecken verlegt oder bestehende Infrastruktur, wie Trafostationen, aufgerüstet werden müssen.
Es kann auch vorkommen, dass der Verknüpfungspunkt auf einem fremden Grundstück liegt. In solchen Fällen musst Du einen Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer abschließen, um die Installation der notwendigen Kabel zu ermöglichen. Derartige Vereinbarungen sind häufig komplex und erfordern eine genaue rechtliche Prüfung, um spätere Konflikte zu vermeiden.

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Zeitlicher Rahmen und Verfahrensweise
Der Antrag auf Netzanschluss muss gemäß EEG unverzüglich bearbeitet werden. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit etwa acht Wochen, vorausgesetzt, Du hast alle notwendigen Informationen wie die Nennleistung Deiner Solarmodule und deren Standort an den Netzbetreiber übermittelt. Diese Frist ist jedoch nicht starr und kann sich verlängern, wenn zusätzliche Informationen oder technische Klärungen erforderlich sind. Besonders wichtig ist hierbei die Netzverträglichkeitsprüfung, bei der geprüft wird, ob das bestehende Netz die zusätzliche Einspeisung von Solarstrom aufnehmen kann, ohne dass es zu Überlastungen kommt.
Für kleinere Anlagen bis 10,8 kWp gibt es eine besondere Regelung: Sollte der Netzbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zeitplan für den Anschluss vorlegen, ist es Dir dennoch gestattet, die Anlage ans Netz anzuschließen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass kleine Anlagen nicht durch bürokratische Verzögerungen blockiert werden, was besonders für private Haushalte von Bedeutung ist, die oft kleinere PV-Anlagen betreiben.
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Clearingstelle EEG
Falls es zu Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten zwischen Dir und dem Netzbetreiber kommt, ist die Clearingstelle EEG Dein Ansprechpartner. Diese vom Bundesministerium für Umwelt eingerichtete Institution bietet verschiedene Verfahren zur Klärung an. Dazu gehören das Hinweisverfahren, das Empfehlungsverfahren, das Votumsverfahren und das Einigungsverfahren.
Das Hinweis- und Empfehlungsverfahren dient der Klärung allgemeiner Anwendungs- und Auslegungsfragen des EEG. Hierbei geht es häufig um die Interpretation spezifischer Gesetzestexte oder um die Anwendung von Vorschriften in besonderen Fällen. Im Votumsverfahren tritt die Clearingstelle als Fachgremium auf, das mit Deiner Zustimmung Empfehlungen ausspricht, die in der Regel bindenden Charakter haben. Das Einigungsverfahren schließlich sieht die Clearingstelle als neutralen Moderator, der zwischen Dir und dem Netzbetreiber vermittelt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Die Arbeit der Clearingstelle hat in den letzten Jahren erheblich dazu beigetragen, dass die Energiewende in Deutschland effizienter voranschreiten konnte. Durch ihre Vermittlung wurden zahlreiche Konflikte gelöst, die ansonsten langwierige Gerichtsverfahren nach sich gezogen hätten.
Neuerungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine wichtige Neuerung geben: Netzbetreiber sind dann verpflichtet, digitale Plattformen für den Netzanschluss von PV-Anlagen bis 30 kW bereitzustellen. Diese Plattformen sollen den Prozess der Netzverknüpfung beschleunigen und standardisieren, was insbesondere für Dich als Anlagenbetreiber von Vorteil ist. Diese Digitalisierung soll nicht nur die Effizienz der Prozesse steigern, sondern auch die Transparenz für Dich erhöhen, indem Du jederzeit den aktuellen Stand Deines Antrags einsehen kannst.
Zudem werden die Netzbetreiber angehalten, die Informationen, die für den Netzanschluss erforderlich sind, zu vereinheitlichen. Dies bedeutet, dass Du künftig weniger bürokratische Hürden überwinden musst, um Deine Anlage ans Netz anzuschließen. Die Bundesnetzagentur unterstützt diesen Prozess aktiv und arbeitet mit verschiedenen Fachverbänden zusammen, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen.
Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist ein wesentlicher Anreiz für die Installation von PV-Anlagen. Die aktuellen Vergütungssätze liegen bei 12,87 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp, die bis zum 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden. Für größere Anlagen gilt ein reduzierter Satz von 10,79 Cent pro kWh ab dem 10. kWp. Diese Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und können je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme und Größe der Anlage leicht variieren.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem eine Regelung, wonach beim Kauf von Photovoltaikanlagen für den privaten Gebrauch keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Dies hat Deine Investitionskosten deutlich gesenkt und die Attraktivität von PV-Anlagen weiter gesteigert. Auch auf die Einspeisevergütung wird keine Umsatzsteuer mehr erhoben, was die wirtschaftliche Rentabilität der Anlagen zusätzlich erhöht.

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Hausanschluss und Netzanbindung für Anlagen bis 30 kWp
Für PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp kannst Du den bestehenden Hausanschluss nutzen. Dies zeigt, dass das EEG den gesamtwirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkt bevorzugt. In vielen Fällen ist es besonders attraktiv, den bestehenden Anschluss zu nutzen, da dies zusätzliche Kosten für einen separaten Netzanschluss vermeidet.
Ab 2025 sollen Netzbetreiber den Prozess der Netzverknüpfung für solche Anlagen durch digitale Plattformen weiter vereinfachen. Diese Neuerungen sind Teil einer umfassenden Digitalisierungsoffensive, die darauf abzielt, die Abläufe im Energiesektor effizienter und transparenter zu gestalten.
Kosten für Trafostationen
Wenn durch den Anschluss neuer PV-Module eine Trafostation erforderlich wird, trägst Du die Baukosten. Diese Station dient in erster Linie dem eigenen Strombezug und der Einspeisung ins Netz. Wird die Trafostation jedoch zur Optimierung des gesamten Netzausbaus genutzt, übernimmt der Netzbetreiber die Kosten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Errichtung einer Trafostation nur in Fällen notwendig ist, in denen die vorhandene Infrastruktur die zusätzliche Einspeisung von Solarstrom nicht bewältigen kann. In vielen Fällen kann die vorhandene Netzstruktur genutzt werden, was Deine Kosten deutlich reduziert.
Fazit
Der Netzverknüpfungspunkt ist ein entscheidendes Element bei der Planung und Installation Deiner PV-Anlage. Ein rechtzeitig gestellter Antrag ist notwendig, um den Prozess der Netzanbindung effizient zu gestalten. Mit den ab 2025 geplanten Erleichterungen wird der Netzanschluss insbesondere für kleinere Anlagen einfacher und schneller durchführbar. Die Digitalisierung und Standardisierung der Prozesse tragen dazu bei, dass die Energiewende in Deutschland weiterhin erfolgreich voranschreiten kann.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist ein Netzverknüpfungspunkt und warum ist er wichtig?
Der Netzverknüpfungspunkt ist der Ort, an dem Deine Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden wird. Er ist entscheidend für die Einspeisung von Solarstrom und die Sicherstellung einer stabilen Stromversorgung.
Wer trägt die Kosten für den Netzanschluss meiner PV-Anlage?
Du trägst die Kosten für den Netzanschluss bis zum Netzverknüpfungspunkt. Ab diesem Punkt übernimmt der Netzbetreiber die weiteren Kosten, es sei denn, ein anderer Verknüpfungspunkt wird aus technischen Gründen gewählt.
Welche Neuerungen treten ab 2025 für den Netzanschluss in Kraft?
Ab 2025 müssen Netzbetreiber digitale Plattformen für den Netzanschluss von PV-Anlagen bis 30 kW bereitstellen. Diese sollen den Prozess beschleunigen und standardisieren.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung für Solarstrom?
Die Einspeisevergütung beträgt aktuell 12,87 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp, die bis zum 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden. Größere Anlagen erhalten für den Teil über 10 kWp eine Vergütung von 10,79 Cent pro kWh.
Was ist die Clearingstelle EEG und wie kann sie mir helfen?
Die Clearingstelle EEG ist eine Institution, die bei Unstimmigkeiten zwischen Dir und dem Netzbetreiber vermittelt. Sie bietet verschiedene Verfahren an, um rechtliche und technische Fragen zu klären und Konflikte zu lösen.
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