PV Förderung in Hamburg
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Aktuelle PV Förderung Hamburg 2025
Mit aktuellem Stand vom Juli 2024 gibt es in der Freien und Hansestadt Hamburg keine kommunalen Förderungen für Photovoltaik. Nichtsdestotrotz können Einwohner in Hamburg die staatlichen Förderprogramme beim Kauf einer Photovoltaikanlage nutzen. In diesem Ratgeber informieren wir Dich ausführlich über die Fördermöglichkeiten für Solar in Hamburg.
Inhaltsverzeichnis
- Gibt es Photovoltaik Zuschüsse in Hamburg?
- Photovoltaik Pflicht in Hamburg
- Hamburg PV Pflicht: Antrag stellen auf unbillige Härte
- Welche staatlichen Photovoltaik Förderungen kommen in Hamburg zur Anwendung?
- Der KfW-Solarkredit 270 für Hauseigentümer und Unternehmen
- Hansestadt Hamburg: Solarstrom für Elektroautos - Zuschuss 442
- Solarförderungen nutzen: Festgeschriebene Einspeisevergütung
- Vergütung für PV-Anlagen bis 10 kWp
- Vergütung für PV-Anlagen zwischen 10 und 40 kWp
- Vergütung für PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp
- Hast Du zusätzliche Fragen zur Förderung von Photovoltaikanlagen?
Gibt es Photovoltaik Zuschüsse in Hamburg?
Hamburg gehört zu den Bundesländern, die bisher noch keine Solarzuschüsse ins Leben gerufen haben. Bei Zuschüssen handelt es sich um Förderungen, die an den Antragsteller ausgezahlt und nicht zurückgezahlt werden müssen. Im Gegensatz zum Solarkredit sind Photovoltaik-Zuschüsse deshalb sehr gefragt und werden tausendfach in ganz Deutschland genutzt.
Photovoltaik Pflicht in Hamburg
Die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes ist mit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Somit stehen Bauherren und Hauseigentümer mit Dachsanierungen vor neuen Herausforderungen, denn für sie gilt die Photovoltaik-Pflicht in Hamburg. Konkret müssen Neubauten ab 2024 nach diesem Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik ausgestattet werden, gleiches gilt für Dachsanierungen - all das ohne kommunale Förderungen des Landes.
In diesen Fällen sind Hauseigentümer gezwungen, auf Eigenkapital oder die Förderungen der KfW-Bank zurückzugreifen, die als einzige Förderung in der Freien und Hansestadt in Frage kommen.
Die Solarpflicht betrifft bestehende Gebäude mit einem minimalen Flächenanteil von 30 Prozent, der mit Photovoltaik zu installieren ist. Doch das Hamburger Klimaschutzgesetz geht in Hamburg noch einen Schritt weiter: Denn ab Januar 2027 müssen per Solarpflicht flache Dächer mit einem Gründach in Kombination mit Photovoltaik ausgestattet werden. Wer heute den Neubau eines Gebäudes plant, sollte sich daher intensiv mit allen Förderungen im Land Hamburg für Photovoltaik informieren.
Förderprogramme zur Anschaffung von Photovoltaik können auch für Solarthermie genutzt werden. In diesem Falle wird die Mindestfläche von 30 Prozent mit der Solarthermieanlage angerechnet. Mit der Montage einer Solarthermie können Warmwasser- bzw. Heizkosten langfristig reduziert werden. Ein finanzieller Anreiz ist durch die Einsparung von Verbrauchskosten also durchaus gegeben.

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Hamburg PV Pflicht: Antrag stellen auf unbillige Härte
Hauseigentümer, die aufgrund besonderer Umstände die geforderte Photovoltaik-Pflicht in Hamburg nicht umsetzen können, haben die Möglichkeit einen Antrag auf unbillige Härte zu stellen. Dies kann der Fall sein, wenn der Gebäudeeigentümer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die Photovoltaikpflicht umzusetzen. Auch Unternehmen, die aufgrund der wirtschaftlichen Situation finanziell nicht in der Lage sind, eine PV-Anlage zu installieren, können den Antrag auf unbillige Härte stellen. Die unbillige Härte ist in diesem Fall eine Ausnahme, aber keineswegs als Förderung anzusehen. Ein entsprechender Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten bei der Behörde eingereicht werden.
Welche staatlichen Photovoltaik Förderungen kommen in Hamburg zur Anwendung?
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Der KfW-Solarkredit 270 für Hauseigentümer und Unternehmen
Hamburger Einwohner können das Angebot der KfW-Bank zur Finanzierung einer Photovoltaikanlage nutzen. Dazu gehört insbesondere die Förderung Solarkredit 270 Standard, der sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen genutzt werden kann. Das zinsgünstige Darlehen eignet sich zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher. Somit kann ein Großteil des benötigten Strombedarfs durch Photovoltaik erzeugt werden. Darlehen gibt es bis zu einer Kreditsumme von 50 Millionen Euro mit einem Zinssatz zwischen 4,75 und 11,51 Prozent je nach Gebäudeklasse.
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Hansestadt Hamburg: Solarstrom für Elektroautos - Zuschuss 442
Ein weiteres Förderprogramm ist der KfW-Zuschuss 442, dessen Mittel mit Stand Juli 2024 jedoch ausgeschöpft sind. Bei diesem nicht rückzahlbaren Zuschuss handelt es sich um eine Förderung, die nicht nur Photovoltaikanlagen, sondern insbesondere die Installation einer privaten Ladestation fördert. Die maximale Förderhöhe dieser Subvention betrug 10.200 Euro. Im Sinne der in Deutschland gesetzten Klimaziele kann jedoch davon ausgegangen werden, dass der Fördertopf 442 Solarstrom für Elektroautos wieder aufgenommen und überarbeitet wird.
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Solarförderungen nutzen: Festgeschriebene Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung von PV-Anlagen ist ein staatlicher Zuschuss, der mit festgeschriebener Vergütung 20 Jahre lang gezahlt wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage. Derzeitig findet eine halbjährliche Degression statt, die Verbrauchern entgegenkommt. Normalerweise ist die Degression (also die Reduzierung der Einspeisevergütung) monatlich geregelt. Dies bedeutet, dass die festgelegte Vergütung je Monat reduziert wird. Um längeren Wartezeiten bei der Kreditbearbeitung aber auch der Bestellung von PV-Komponenten entgegenzukommen, wurde die Degression auf einen halbjährlichen Status gesetzt. Somit wird die Vergütung bis auf weiteres nur alle sechs Monate um 1 Prozent reduziert.
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Vergütung für PV-Anlagen nach Leistung:
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Bis 10 kWp
Die Vergütung ab Februar 2024 beträgt 12,9 Cent bei Volleinspeisung. Dies bietet Betreibern kleinerer Anlagen eine attraktive Möglichkeit, ihre Investitionen schnell zu amortisieren. Bei der Überschusseinspeisung werden für PV-Anlagen bis 10 kWp 8,1 Cent pro kWh gezahlt, was zusätzliche Einnahmen generieren kann, wenn der produzierte Strom nicht vollständig selbst verbraucht wird. Diese Vergütungssätze machen kleinere PV-Anlagen besonders interessant für Privathaushalte und kleinere Betriebe, die ihre Energiekosten reduzieren und gleichzeitig zur Energiewende beitragen möchten.
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Zwischen 10 und 40 kWp
Die Vergütung der Volleinspeisung ab Februar bis August 2024 beträgt 10,8 Cent pro kWh, was eine solide Rendite für mittelgroße Anlagen sichert. Der Tarif der Überschusseinspeisung liegt bei 7,0 Cent pro kWh und bietet eine stabile Einnahmequelle für den überschüssigen Strom, der nicht direkt vor Ort verbraucht wird. Diese Kategorie ist besonders relevant für mittelständische Unternehmen und größere Privathaushalte, die eine größere Fläche für PV-Module zur Verfügung haben und in nachhaltige Energielösungen investieren wollen.
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Zwischen 40 und 100 kWp
PV-Anlagen zwischen 40 und 100 kWp mit Volleinspeisung werden mit 10,8 Cent pro kWh vergütet, was eine attraktive Option für größere kommerzielle Anlagen darstellt. Die Überschusseinspeisung wird mit 5,7 Cent pro kWh vergütet, was trotz des niedrigeren Satzes eine nützliche zusätzliche Einnahmequelle sein kann. Diese Vergütungssätze machen große PV-Anlagen besonders interessant für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und größere Industrieanlagen, die große Mengen an Energie produzieren und verkaufen möchten.

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Dann kannst Du die Hamburger Energielotsen kontaktieren, um eventuelle Fragen zu klären. Alternativ erhältst Du mit unserem Kontaktformular günstige Angebote für PV-Anlagen in Hamburg. Auf Wunsch wirst Du von einem unserer Solarteure professionell beraten, wenn es um Anschaffung, Einspeisung und Wirtschaftlichkeit Deiner PV-Anlage geht.
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Häufig gestellte Fragen:
Gibt es aktuell kommunale Förderungen für Photovoltaik in Hamburg?
Nein, aktuell gibt es in Hamburg keine kommunalen Förderungen für Photovoltaik. Es können jedoch staatliche Förderprogramme genutzt werden.
Welche staatlichen Förderungen können Hamburger nutzen?
Hamburger können den KfW-Solarkredit 270 und den KfW-Zuschuss 442 nutzen, sowie die festgeschriebene Einspeisevergütung für PV-Anlagen.
Was ist die Photovoltaik-Pflicht in Hamburg?
Seit Januar 2024 müssen Neubauten und Dachsanierungen in Hamburg mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Ab 2027 gilt dies auch für flache Dächer in Kombination mit Gründächern.
Wie kann man einen Antrag auf unbillige Härte stellen?
Ein Antrag auf unbillige Härte kann gestellt werden, wenn die finanzielle Umsetzung der Photovoltaikpflicht nicht möglich ist. Der Antrag muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
Welche Einspeisevergütung gilt aktuell für PV-Anlagen in Hamburg?
Die Einspeisevergütung beträgt ab Februar 2024 für Anlagen bis 10 kWp 12,9 Cent pro kWh bei Volleinspeisung und 8,1 Cent pro kWh bei Überschusseinspeisung.
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