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Direktvermarktung von Solarstrom
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage hast Du neben der Einspeisevergütung auch die Möglichkeit, den erzeugten Solarstrom direkt zu verkaufen. Das nennt sich Direktvermarktung von Solarstrom, die sowohl optional als auch verpflichtend sein kann. In diesem Beitrag erfährst du, was Direktvermarktung bedeutet, wie sie funktioniert und wann sie für Dich als Anlagenbetreiber am lukrativsten ist.
Inhaltsverzeichnis
- Definition und Funktionalität der Direktvermarktung
- Den Stromverkauf dem Profi übergeben
- Markt- und Managementprämie
- Verpflichtende und optionale Direktvermarktung
- Die Regelungen des EEG zur Direktvermarktung
- Wirtschaftliche Aspekte: Direktvermarktung oder Einspeisevergütung?
- Lohnt sich die Direktvermarktung von Solarstrom?
- Fazit
Definition und Funktionalität der Direktvermarktung
Bei der Direktvermarktung wird Solarstrom direkt an einer Strombörse verkauft, statt ihn ins öffentliche Netz einzuspeisen. Diese Form der Vermarktung ist besonders für größere Photovoltaikanlagen ab 50 kWp interessant. Ab einer Leistung von 100 kWp ist die Teilnahme an der Direktvermarktung sogar verpflichtend. Seit 2024 kannst Du bei Anlagen bis zu 400 kWp, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen werden, überschüssigen Strom ohne Vergütung direkt an den Netzbetreiber weitergeben. Dies bietet insbesondere energieintensiven Unternehmen Vorteile.
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Den Stromverkauf dem Profi übergeben
In der Praxis verkaufst Du den Strom Deiner PV-Anlage selten selbst. Stattdessen übernehmen Direktvermarkter diese Aufgabe, da sie die nötigen Zulassungen für den Handel an der Strombörse besitzen und die aufwändige Erstellung eines ausgeglichenen Strombilanzkreises bewältigen. Für ihre Dienstleistungen erhalten die Direktvermarkter ein Entgelt, das vom Verkaufserlös abgezogen wird. Das Risiko, dass der Verkaufspreis des Stroms unter der Einspeisevergütung liegt, wird durch die Marktprämie und die Managementprämie ausgeglichen.

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Markt- und Managementprämie
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der anlagenspezifischen Förderhöhe und dem Marktwert des Stroms aus. Sie wird monatlich angepasst und schwankt je nach Börsenstrompreis. Die Managementprämie dient dem Ausgleich des Aufwands, der durch die Erstellung von Einspeiseprognosen und die Einhaltung der Anforderungen des Netzbetreibers entsteht. Diese Prämie ist Teil der Marktprämie und wird nicht separat ausgewiesen.
Zusätzlich kann die Marktprämie auch Anreize bieten, den erzeugten Strom zu Zeiten hoher Nachfrage ins Netz einzuspeisen, um die Netzstabilität zu unterstützen und die Einnahmen für Anlagenbetreiber zu maximieren.
Verpflichtende und optionale Direktvermarktung
Die Einführung der Direktvermarktung begann in Deutschland 2012, zunächst als freiwillige Option. Seit 2016 ist sie für Anlagen ab 100 kWp verpflichtend. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Du als Betreiber dieser Anlagen die Möglichkeit haben musst, Deine Einspeisung abzurufen und die Leistung fernzusteuern. Für Anlagen unter 100 kWp bleibt die Direktvermarktung optional. Sie kann jedoch attraktiv sein, insbesondere wenn du eine hohe Eigenverbrauchsquote hast oder den Strom strategisch an Tagen mit hoher Nachfrage verkaufst.
Die Regelungen des EEG zur Direktvermarktung
Seit der Einführung des EEG 2012 besteht für die meisten neuen PV-Anlagen die Pflicht zur Direktvermarktung, wenn die Anlagen eine bestimmte Größe überschreiten. Dies soll die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt fördern und die Marktanreize verbessern.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass Du als Betreiber einer Photovoltaikanlage dich für eine der folgenden Vermarktungsoptionen entscheiden musst:
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Die Marktprämie (§ 20 EEG)
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Die Einspeisevergütung (§ 21, Abs. 1 EEG)
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Den Mieterstromzuschlag (§ 21, Abs. 3 EEG)
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Eine sonstige Direktvermarktung (§ 21a EEG)
Für die Direktvermarktung muss Deine Anlage technisch so ausgestattet sein, dass die aktuelle Einspeisung abgerufen und die Einspeiseleistung fernsteuerbar ist. Das EEG schreibt vor, dass Anlagenbetreiber, die an der Direktvermarktung teilnehmen, dafür sorgen müssen, dass ihre Anlage über ein intelligentes Messsystem und eine Fernsteuerung verfügt, um den Netzbetrieb zu stabilisieren. Dies ermöglicht eine bessere Anpassung an die Nachfrage und erhöht die Netzsicherheit.

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Wirtschaftliche Aspekte: Direktvermarktung oder Einspeisevergütung?
Die Entscheidung zwischen Direktvermarktung und Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anlagengröße, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und Deiner persönlichen Risikobereitschaft. Für Anlagen über 100 kWp ist die Direktvermarktung seit 2016 Pflicht, und die Marktprämie bietet finanzielle Anreize für diesen Weg. Auch für kleinere Anlagen kann die Direktvermarktung lohnend sein, insbesondere durch das Marktprämienmodell, das sicherstellt, dass Deine Einnahmen mindestens der Einspeisevergütung entsprechen. Allerdings bestehen Risiken durch die schwankenden Börsenstrompreise.
Lohnt sich die Direktvermarktung von Solarstrom?
Die Direktvermarktung kann besonders für große PV-Anlagen lukrativ sein. Die flexiblen Vermarktungsstrategien ermöglichen es, höhere Erlöse zu erzielen, insbesondere wenn der Strom zu Zeiten hoher Nachfrage verkauft wird. Für kleinere Anlagen und Eigenheimbesitzer ist der finanzielle Gewinn meist geringer, es sei denn, Du verfügst über große Dachflächen und kannst den Stromertrag gezielt vermarkten. Das finanzielle Risiko der Direktvermarktung wird durch die Markt- und Managementprämien abgemildert, aber nicht vollständig eliminiert.
Fazit
Die Direktvermarktung von Solarstrom bietet vor allem für Betreiber größerer PV-Anlagen eine interessante Möglichkeit, höhere Einnahmen zu erzielen. Für kleinere Anlagenbetreiber bleibt die Einspeisevergütung oft die sicherere und einfachere Option. Die gesetzlichen Regelungen zur Direktvermarktung sind komplex, bieten jedoch Potenzial für wirtschaftliche Vorteile, insbesondere durch strategische Vermarktung und die Nutzung von Markt- und Managementprämien. Die jüngsten Änderungen im EEG und das Solarpaket I von 2024 schaffen zusätzliche Flexibilität und erweitern die Optionen für Anlagenbetreiber, insbesondere für solche mit Anlagen bis zu 400 kWp.
Häufig gestellte Fragen:
Was ist die Direktvermarktung von Solarstrom?
Bei der Direktvermarktung wird der erzeugte Solarstrom nicht direkt ins öffentliche Netz eingespeist, sondern an der Strombörse verkauft. Diese Methode ist vor allem für größere PV-Anlagen ab 50 kWp interessant, da sie potenziell höhere Einnahmen ermöglicht.
Ab welcher Anlagengröße ist die Direktvermarktung verpflichtend?
Die Direktvermarktung ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp verpflichtend. Anlagen unter dieser Grenze können optional an der Direktvermarktung teilnehmen.
Welche Vorteile bietet die Direktvermarktung gegenüber der Einspeisevergütung?
Die Direktvermarktung bietet durch das Marktprämienmodell die Möglichkeit, höhere Einnahmen zu erzielen, insbesondere bei strategischem Verkauf zu Zeiten hoher Nachfrage. Allerdings birgt sie auch Risiken aufgrund schwankender Börsenstrompreise.
Was ist die Marktprämie in der Direktvermarktung?
Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen der festgelegten Einspeisevergütung und dem aktuellen Marktpreis des Stroms aus. Sie wird monatlich angepasst und kann sowohl steigen als auch fallen, je nach Börsenstrompreis.
Lohnt sich die Direktvermarktung für kleine PV-Anlagen?
Für kleinere Anlagen unter 100 kWp lohnt sich die Direktvermarktung in der Regel nur, wenn eine hohe Eigenverbrauchsquote vorliegt oder die Anlage intelligent und strategisch bewirtschaftet wird, um zu Zeiten hoher Nachfrage höhere Erlöse zu erzielen.
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