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PV Förderung und Zuschüsse in Bremen 2025

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Katharina Wendlandt

20.01.2024

Das Land Bremen hat mit dem „Bremischen Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie“ (BremSolarG) ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Das BremSolarG ist bereits im Mai 2023 in Kraft getreten. Kommunale Förderungen beim Kauf von Photovoltaikanlagen gibt es im Land Bremen derzeitig jedoch nicht.

Haus- und Wohnungseigentümer sowie Unternehmen müssen deshalb auf staatliche Förderprogramme zurückgreifen. Dieser Ratgeber informiert Dich umfassend über Fördermöglichkeiten für PV im Land Bremen.

Entstehende Solarpflicht im Land Bremen

Das Gesetz sieht vor, geeignete Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen und fordert Bauherren auf, die potenziellen Flächen dementsprechend zu gestalten. Daher gibt es ab dem 1. Juli 2025 eine Solarpflicht für Bauherren und neu entstehende Gebäude. 50 Prozent der Bruttodachfläche müssen demnach mit Photovoltaik bestückt werden.

Auch bei tiefgreifenden Sanierungen ist eine anlassbezogene Pflicht vorgesehen. Dabei sollen die technischen Voraussetzungen zur Installation von Photovoltaik geschaffen werden. Diese Regelung ist ab dem 1. Juli 2024 gültig, also schon ein Jahr früher als die Solarpflicht für neue Gebäude. Nach der Realisierung der technischen Voraussetzungen hast Du die Pflicht, innerhalb von zwei Jahren nach der erfolgten Dachsanierung eine PV-Anlage zu installieren.

Kommunale Zuschüsse vom Land Bremen stehen mit Stand Juli 2024 nicht zur Verfügung. Bauherren müssen Kauf und Installation selbst aufbringen oder auf die staatlichen Förderungen der KfW-Bank zurückgreifen.

Auch interessant:

Landesweite Förderung für Photovoltaik im Land Bremen

Privatpersonen und Unternehmen, die sich für den Kauf einer PV-Anlage interessieren, können ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW-Bank beantragen. Gefördert wird die Installation einer kompletten Photovoltaikanlage mit Stromspeicher, auch größere PV-Anlagen über 10 kWp, sodass Hauseigentümer die Förderung der Einspeisevergütung nutzen können.

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Der KfW-Kredit 270 zur Förderung von PV-Anlagen

Der KfW-Kredit 270 gilt als Standardförderung für Photovoltaik und wird bei der Hausbank beantragt. Diese prüft alle notwendigen Unterlagen und reicht den Kreditantrag direkt an die KfW-Bank weiter. An dieser Stelle solltest Du Dich hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit beraten lassen. Denn die Größe bzw. Dimensionierung einer Solaranlage stehen in engem Zusammenhang mit dem Amortisationszeitpunkt. Wer sich darüber hinaus für die 20-jährige Einspeisevergütung interessiert, sollte das Konzept der PV-Anlage von einem Solarfachunternehmen überprüfen lassen, bevor der Kredit 270 eingereicht wird.

Der Höchstbetrag des Förderkredits beträgt 50 Millionen Euro und hat einen Zinssatz zwischen 4,75 und 11,51 Prozent, je nachdem wie die Gebäudeklasse ausfällt.

Der KfW-Zuschuss 442 - Solarstrom für Elektroautos

Der bundesweite Zuschuss 442 Solarstrom für Elektroautos begann im September 2023 und wurde für den Kauf einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher und Ladestation gewährt. Somit waren Eigenheimbesitzer in der Lage, eine komplette PV-Anlage mit eigener Ladestation und Batteriespeicher zu installieren. Die maximale Förderhöhe betrug 10.200 Euro und wurde in kürzester Zeit beantragt. In der Folge waren die bundesweiten Fördermittel für dieses Förderprogramm bereits einige Wochen später vollständig ausgeschöpft. Rund 30.000 Anträge wurden positiv bewilligt.

  • Aufgrund dessen ist das Förderprogramm 442 Solarstrom für Elektroautos vorerst gestoppt.

  • Wenn Du dennoch im Jahr 2024 die Montage einer PV-Anlage planst, solltest Du auf die bundesweiten KfW-Förderungen zurückgreifen, denn auf kommunaler Ebene wird es derzeitig keine Förderungen oder Zuschüsse geben. Darüber hinaus gibt es eine weitere Förderung, die regelmäßige Einnahmen erzielt.

Solarkraft für Kälte?

Wusstest du dass die internationale Raumstation ISS hauptsächlich durch Solarenergie betrieben wird? Die ISS ist mit riesigen Solarzellenflächen ausgestattet, die eine Spannweite von insgesamt etwa 73 Metern haben. Diese Solarmodule erzeugen genug Strom, um 40 Haushalte mit Energie zu versorgen.

Anders als irdische Modelle, sind diese auch als "Kühlmodule" konzipert, und können überschüssige Wärme abgeben, die durch den Betrieb der verschiedenen Systeme an Bord der Station entsteht.

Die Einspeisevergütung mit zusätzlichem Einkommen

Mit der Einspeisevergütung hast Du die Möglichkeit, den selbst erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen und gleichzeitig in das öffentliche Netz einzuspeisen. Dabei kannst Du Dich für die Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung entscheiden. Wichtig ist in jedem Falle die richtige Dimensionierung der PV-Anlage, damit Du später keinen Strom zukaufen musst.

Um die höhere Einspeisevergütung der Volleinspeisung zu erhalten, solltest Du Dich für zwei separate PV-Anlagen entscheiden:

  • So ist eine 6 kWp-Anlage für den Eigenverbrauch und eine 8 kWp-Anlage für die Volleinspeisung denkbar.

  • Diese 8 kWp-Anlage kann in diesem Falle zur Volleinspeisung deklariert werden und wird ab Februar 2024 mit 12,9 Cent pro kWh vergütet.

  • Zum Vergleich: Die Überschusseinspeisung für PV-Anlagen bis 10 kWp beträgt nur 8,1 Cent pro kWh. Mit der deutlich höheren Vergütung erhältst Du also 20 Jahre lang den festgelegten Betrag pro kWh.

Die Einspeisevergütung kann als Absicherung eines Solarkredits zur Anwendung kommen. Je höher der Eigenverbrauch und die Einspeisung, umso schneller wird die Amortisation der Anlage erreicht. Und das bedeutet auch, dass die Einspeisevergütung schneller das Familienbudget erreicht.

Photovoltaik Monteur auf einer Leiter mit erhobenen Daumen

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Gibt es Ausnahmeregelungen zur PV-Pflicht in Bremen?

Von der bestehenden Regelung sind gemäß § 2 Abs. 4 solche Gebäude ausgenommen, die eine kleinere Bruttodachfläche von 50 Quadratmetern aufweisen oder Gebäude, deren Dach überwiegend mit Stroh, Rest oder Holz gedeckt sind. Gleiches gilt für Dachflächen mit Unterglasanlagen bzw. lichtdurchlässige Dächer.

Eine Ausnahme zur Solarpflicht besteht weiterhin für Kulturbauten, die der Aufzucht, Vermehrung und dem Verkauf von Pflanzen dienen (Gewächshäuser), Traglufthallen bzw. fliegende Bauten. Ebenso nicht in die Pflicht genommen werden Gebäude, die eine Ausrichtung von Ost-Nord-Ost und West-Nord-West haben.

Ist es technisch unmöglich, eine Dachfläche mit Photovoltaik zu belegen, weil die Konstruktion nicht die nötige Stabilität aufweist oder die zusätzliche Last der Module tragen kann, sind auch diese Gebäude von der Solarpflicht ausgenommen.

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Häufig gestellte Fragen:

Gibt es kommunale Förderungen für Photovoltaik in Bremen?

Aktuell gibt es keine kommunalen Förderungen für Photovoltaik in Bremen. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Unternehmen müssen auf staatliche Förderprogramme zurückgreifen.


Welche staatlichen Förderungen kannst Du in Bremen nutzen?

Du kannst den KfW-Kredit 270 und den KfW-Zuschuss 442 nutzen, sowie die festgeschriebene Einspeisevergütung für PV-Anlagen.


Was beinhaltet die Photovoltaik-Pflicht in Bremen?

Ab dem 1. Juli 2025 müssen 50 Prozent der Bruttodachfläche neuer Gebäude in Bremen mit Photovoltaik ausgestattet werden. Bei tiefgreifenden Sanierungen gilt diese Pflicht bereits ab dem 1. Juli 2024.


Welche Ausnahmeregelungen gibt es zur PV-Pflicht in Bremen?

Gebäude mit einer Bruttodachfläche von weniger als 50 Quadratmetern, Dächer aus Stroh, Rest oder Holz, Unterglasanlagen und lichtdurchlässige Dächer sind von der Pflicht ausgenommen. Auch Gebäude mit bestimmten Ausrichtungen und technischen Einschränkungen können ausgenommen sein.


Wie kannst Du eine Photovoltaikanlage in Bremen finanzieren?

Photovoltaikanlagen können durch zinsgünstige Kredite der KfW-Bank finanziert werden. Zudem kann die Einspeisevergütung als zusätzliche Einkommensquelle genutzt werden.


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